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Branchentarifvertrag Weiterbildung verlängert

Tarifparteien wollen allgemeinverbindlichen Mindestlohn

Die Laufzeit des Branchentarifvertrages, den die Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) für die berufliche Bildung geschlossen hat, ist um ein halbes Jahr verlängert worden.

Damit senden die Tarifvertragsparteien ein deutliches Signal an die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, den Mindestlohn-Tarifvertrag nun endlich für allgemeinverbindlich zu erklären. „Mit der Verlängerung haben die Arbeitgeber ihren Willen bekundet, Mindeststandards für die Branche zu etablieren“, sagte der Sprecher der Arbeitgeberseite, Wolfgang Gelhard.

„Wenn die Sparschraube in der Weiterbildung wieder angezogen wird, brauchen wir den Mindestlohn mehr denn je“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn. Nur so könne weiteres Lohndumping in der Aus- und Weiterbildung verhindert werden.

Es sei zu befürchten, dass es infolge der Sparbeschlüsse der Bundesregierung zu einem erneuten drastischen Einbruch in der beruflichen Aus- und Weiterbildung kommen werde, insbesondere bei kostenintensiven langfristigen Maßnahmen.

In den Einrichtungen der beruflichen Bildung würden im Auftrag der Arbeitsagenturen überwiegend junge, benachteiligte Menschen auf den Weg ins Berufsleben vorbereitet. Diese Maßnahmen würden von den Agenturen ausgeschrieben, Anbieter beruflicher Bildung müssten sich darum bewerben. Mit dem Mindestlohn wäre die Preisspirale nach unten gestoppt und die Qualität würde den Wettbewerb stärker bestimmen als im Augenblick.


Quelle: Presseerklärung ver.di vom 23. Juni 2010


Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Mindestlohn, Arbeitnehmerentsendegesetz
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 23.06.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024