UrteileZurück zur ÜbersichtNeues Angebot in der fünften Verhandlungsrunde Wie geht es weiter mit dem Mindestlohn in der Weiterbildung?Das in der vierten Verhandlungsrunde im Januar 2017 unterbreitete Arbeitgeberangebot hatte selbst in der Mitgliederversammlung der Zweckgemeinschaft keine Zustimmung gefunden. Auch die Tarifkommissionen von ver.di und GEW hatten das Angebot, den Mindestlohn zum 1. Januar 2018 um 6 Prozent bei einer Laufzeit von insgesamt 21 Monaten zu erhöhen, abgelehnt und die Arbeitgeberseite aufgefordert, mit einem verbesserten Angebot an den Verhandlungstisch zurück zu kehren.Die Arbeitgeber kamen zunächst ohne ein konkretes Angebot in die fünfte Verhandlungsrunde. Nach mehrstündigen Verhandlungen und zähem Ringen um einen tragbaren Kompromiss endete die Verhandlungsrunde mit einem neuen Angebot der Arbeitgeber, über das nun die Tarifkommissionen von ver.di und GEW sowie die Zweckgemeinschaft des BBB als Arbeitgeberverband Mitte Mai beschließen müssen:
Die Tarifkommissionen tagen erneut am 17. Mai in Hannover. Quelle: Mindestlohn Weiterbildung extra 7, Mai 2017 Verweise zu diesem Artikel: Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 04.05.2017 |
Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info Druckdatum: 25.04.2024 |