Grundsätzliches zur Weiterbildung

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Finanzierung Lebenslangen Lernens - die unabhängige Expertenkommisssion der Bundesregierung hat ihren Abschlussbericht vorgelegt

Die Kommission befasst sich umfassend mit der gegenwärtigen Situation Lebenslangen Lernens in Deutschland und ausgesuchten Ländern der Europäischen Union. Im Anschluss gibt sie ausführliche Empfehlungen für die unterschiedlichen Bereiche der Weiterbildung.

Zur Finanzierung schlägt die Kommission unter anderem vor:

"Finanzielle Grundlagen Lebenslangen Lernens sichern

Die Kommission strebt langfristig eine Neuordnung der Förderung des Lebenslangen Lernens an. Ziel ist ein einheitliches Bildungsförderungsgesetz, in dem alle Leistungen der Förderung erwachsener Lerner (mit Ausnahme derer nach dem SGB III) zusammengefasst werden. Mehrheitlich empfiehlt die Kommission, die bisher an die Eltern gezahlten Bildungstransfers in Form eines Bildungsgeldes direkt an die Lerner auszuzahlen. Vor allem das Nachholen von Schul-, Hochschul- und Berufsbildungsabschlüssen soll durch ein gestuftes System von Zuschüssen oder Darlehen gefördert werden. Die Empfehlung ist mit Blick auf die Finanzierungssituation der öffentlichen Haushalte so konzipiert, dass sie stufenweise realisiert werden kann.

Die Kommission empfiehlt wegen der Dringlichkeit der Neuordnung der Finanzierung des Lebensunterhalts erwachsener Lerner in einem ersten Schritt, Maßnahmekosten und Lebensunterhalt beim Nachholen schulischer und beruflicher Abschlüsse von Erwachsenen mit geringem Einkommen und Vermögen durch Zuschüsse und Darlehen zu fördern. Die Leistungen für erwachsene Lerner werden in einem Erwachsenbildungsförderungsgesetz (EBifG) zusammengefasst, in das auch das AFBG integriert wird.

Für Bildungsmaßnahmen nach dem Erwachsenbildungsförderungsgesetz sollen Beschäftigte mit einem Rückkehrrecht unter Berücksichtigung betrieblicher Belange freigestellt werden können.

Bildungssparen fördern

Die Kommission schlägt vor, die staatliche Förderung im Vermögensbildungsgesetz um die Möglichkeit zu erweitern, auch Bildungssparen staatlich zu fördern. Für bisher bildungsferne Personengruppen mit geringem Einkommen sollen damit besondere Anreize gesetzt werden, einen Teil ihres Einkommens in Lebenslanges Lernen zu investieren. Die Kommission empfiehlt außerdem die Ausweitung des zu fördernden Personenkreises auf Minderjährige, damit die Implementierung Lebenslangen Lernens stärker mit eigener Vorsorge hierfür verzahnt wird. Jeder erwachsene Lerner mit einem Bildungssparkonto soll außerdem ein Darlehen für Bildungszwecke aufnehmen können.

Die Kommission regt an, die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in das Bildungskonto verstärkt einzubringen. Genaueres sollte in Tarifverträgen geregelt und konkretisiert werden.

Lebenslanges Lernen in Unternehmen

Es ist nicht originäre Aufgabe des Staates, betriebliche Weiterbildung zu finanzieren. Der Staat kann allerdings die Rahmenbedingungen für Initiativen verbessern, Vorreitermodelle fördern, um die Lernkosten der Unternehmen zu reduzieren und gezielt eingreifen, wo der Markt versagt.

Die Kommission schlägt vor, Vereinbarungen der Sozialpartner zum Lebenslangen Lernen und zu Lernzeitkonten zu fördern. Außerdem müssen gesetzliche Regelungen zur Insolvenzsicherung der Guthaben auf den Lernzeitkonten der Beschäftigten geschaffen werden.

Betriebliche Aktivitäten zur stärkeren Förderung der Weiterbildung von An- und Ungelernten sollen unterstützt werden. Insbesondere eine Verzahnung betrieblicher mit öffentlich geförderten Maßnahmen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, dem Bildungssparen und dem SGB III für an- und ungelernte Beschäftigte hält die Kommission für erstrebenswert.

Angesichts der hohen Arbeitsmarktrisiken von Leiharbeitern sollte zukünftig ein verstärktes Gewicht auf deren Qualifizierung gelegt werden. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt einen Branchenfonds, der von den Tarifpartnern verwaltet wird.

Es sollen neue Instrumente der Erhöhung der Weiterbildungsbereitschaft von kleinen und mittleren Unternehmen erprobt werden. Die Kommission schlägt hierzu einen breit angelegten Modellversuch für kleine und mittlere Unternehmen („KMU-Personalentwicklungs- Kick-Off“) vor.

Lebenslanges Lernen nach dem SGB III

Die Kommission empfiehlt eine flexiblere Förderung an- und ungelernter Beschäftigter. So sollen nicht nur Maßnahmen gefördert werden, die mit einem Berufsabschluss enden, sondern auch anerkannte Module, die zu solchen Abschlüssen hinführen können.

Es werden weiterhin empfohlen: eine Stärkung der individuellen Bildungsbemühungen von Arbeitslosen durch Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei eigeninitiierter, nicht nach SGB III finanzierter Weiterbildung, eine weniger starre Handhabung der prognostizierten Eingliederungsquote bei Weiterbildungsmaßnahmen zur Vermeidung negativer Selektionseffekte, die professionelle, an bundesweiten Mindeststandards ausgerichtete Qualitätssicherung sowie die Entwicklung professioneller Methoden des Profiling in Kooperation mit anderen großen Förderern und Trägern der Weiterbildung.

Allgemeines, politisches und kulturelles Lernen

Bundesländer und Kommunen sollen weiterhin die Aufgabe der Gewährleistung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Angeboten allgemeiner, politischer und kultureller Weiterbildung haben. Dabei sollen nach Vorstellung der Kommission nur solche Angebote öffentlich gefördert werden, die im öffentlichen oder in einem besonderen öffentlichen Interesse liegen.

Die Mehrheit der Kommission regt an, dass sich Länder und Kommunen auf einen bestimmten Prozentsatz ihres Haushalts festlegen, der jährlich für die Förderung der allgemeinen, politischen und kulturellen Weiterbildung zur Verfügung steht. Mit der Garantie einer flächendeckenden Grundversorgung wird auch die Infrastruktur für das Nachholen von Schulabschlüssen, für die Sprach- und Integrationsförderung von Zuwanderern und für die Förderung des Erwerbs von internationaler Kompetenz (z.B. Sprach- und kulturelle Kompetenz) bei Deutschen bereitgestellt. Durch Maßnahmen der Qualitätssicherung sollen Effizienz und Qualität der Angebote verbessert werden."
(Zusammenfassung des Abschlussbericht)

Sie können den vollständigen Bericht (334 Seiten) hier als pdf-Datei herunterladen.


Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 28.07.2004

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024