Der Kommentar

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Am Ende der Hierarchie von Brutto und Netto

Es gibt Netto und es gibt Brutto, was unser Einkommen betrifft. Es gibt Netto, es gibt Brutto und es gibt Brunetto.

Was Brunetto ist, fragt ihr mich? Keine Ahnung. Fragt doch mal bitte Frau Merkel oder Herrn Scharping. Alle haben gedacht, der Unterschied zwischen Brutto und Netto sei klar, bis die beiden sich dazu geäußert haben. Am Ende hat das keiner verstanden.

Brunetto, stelle ich mir vor, ist so etwas für die Elite. Also so was wie eine Praline mit Schuss. In der Wirtschaft, glaube ich, wird es „goldener Handschlag“ genannt. In der Politik ist es, na ja, ein Chefposten in der Automobilindustrie, ein Vorstandssessel bei der Deutschen Bahn oder bei einem Energiekonzern oder ein Botschafterposten beim Vatikan. Es braucht dafür nur einen Skandal und ein Fehlverhalten in der Politik. So etwas naschen wir als Otto Normalverbraucher nie.

Also es gibt Netto und es gibt Brutto. Besser gesagt, es gab Netto und es gibt Netto.

Es gab ein Netto vor der rot-grünen Bundesregierung und es gibt ein Netto nach dieser Zeitrechnung. Früher galt das Paritätsprinzip und zwar ohne Ausnahme. Das heißt, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlten beispielsweise je die Hälfte des Krankenkassenbeitrags. Diese Regel wurde abgeschafft. Seitdem zahlt der Arbeitnehmer mehr von seinem Brutto, um die gleichen Leistungen zu bekommen wie vor Rot-Grün. Also: Das Netto des Arbeitnehmers ist kleiner geworden.

Es gibt Netto und es gibt Netto und es gibt noch ein Netto und …

Kurzum: Die Schere zwischen Brutto und Netto in der Hierarchie geht weit mehr auseinander, je tiefer wir in dieser Hierarchie nach unten gelangen.

Das erste Netto gehört dem Künstler. Er bekommt eine subventionierte Sozialabgabe, genannt Künstlersozialkassenbeitrag. Dazu kam es zu Zeiten, als es dem Staat noch gefährlich erschien, sich mit dem Künstler anzulegen. Also beschloss Vater Staat, die Gesellschaft weiter auseinander zu dividieren. So wie vorher bei der Trennung von Staatsbeamten und anderen Beschäftigten. Das zweite Netto bekommt der sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Er hat sein Netto zusammen, wenn er etwa die Hälfte seiner Sozialabgaben und die Einkommenssteuer von seinem Brutto gezahlt hat.

Das dritte Netto bekommt der Selbstständige (ohne Lehrtätigkeit), wenn er seine Steuern und seine Sozialabgaben gänzlich selbst gezahlt hat. Also prozentual gesehen zahlt er mehr von seinem Brutto als der abhängig Beschäftigte. Das heißt, sein Netto ist noch kleiner. Falls er sich überhaupt freiwillig versichern lässt. Die Kleinunternehmer müssen, die größeren können. Für den Großunternehmer sind solche Versicherungsprämien Peanuts, für das Prekariat eine schwer zu tragende, existenzielle Last.

Jetzt steigen wir ganz tief in der Hierarchie nach unten. Das vierte Netto bekommt die Honorarlehrkraft. Bei ihr ist die Diskrepanz zwischen Brutto und Netto am größten. Sie zahlt ihre Steuern und ihre Sozialabgaben vollständig selbst und obendrein noch unfreiwillig (Pflichtversicherung), wohl wissend, dass sie viel mehr in die Rentenkasse einzahlt, als sie jemals im Rentenalter ausgezahlt bekommt. Sie ist schlichtweg die in jeder Hinsicht Benachteiligte. So gesehen zahlt sie von ihrem recht hoch erscheinenden Bruttoeinkommen im Vergleich zu ihrem kleineren Netto mehr Gewerkschaftsbeiträge als alle anderen. Ist euch das schon mal aufgefallen?


ein Beitrag aus der ver.di-AG Freie und Honorarkräfte Hamburg

Schlagworte zu diesem Beitrag: Freiberufler/Selbstständige
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.06.2015

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024