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DGB fordert mehr Weiterbildung

DGB fordert mehr Weiterbildung für geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer

Kosten werden erstattet / Geld muss „abgeholt“ werden

Der DGB kritisiert die Unternehmen und die Arbeitsagenturen in der Emscher-Lippe-Region, weil sie viel zu wenig für die Weiterbildung von Un- und Angelernten sowie für ältere Arbeitnehmer tun. Die Kosten dafür, z. B. für Arbeitsausfall und Aufwendungen können bis zu 100% von den Arbeitsagenturen erstattet werden. Bundesweit stehen 200 Mio. € zur Verfügung. „Wir fordern Arbeitsagenturen und Unternehmen auf, ein großes Stück von diesem Kuchen in die Region zu holen“, verlangt DGB-Chef Josef Hülsdünker.

Derzeit haben Un- und Angelernte in den Unternehmen nur wenig Chancen auf eine betriebliche Qualifizierung, obwohl ihre Arbeitsplätze besonders gefährdet sind. Bestenfalls gibt es vor allem kurzfristige Maßnahmen für einen kleinen Teil qualifizierter Angestellter. Nach Einschätzung der DGB Region Emscher-Lippe hat ein qualifizierter Angestellter eine viermal so große Chance auf betriebliche Weiterbildung wie ein Arbeiter. Weniger als 20 % der Betriebe haben eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung abgeschlossen. Die Situation in den Unternehmen spiegelt sich in den Arbeitslosenzahlen der Region: Jeder vierte Arbeitslose ist älter als fünfzig und deutlich über 30 % verfügen über keinen qualifizierten Berufsabschluss.

In dieser Situation funktioniert die Umsetzung von Arbeitsamtsinstrumenten zur Förderung der betrieblichen Weiterbildung nicht: Um Entlassungen durch Weiterbildung zu reduzieren hat die Arbeitsagentur Fördermöglichkeiten, die nicht genutzt werden. So bezuschusst das Arbeitsamt die Qualifizierung von Ungelernten mit Zuschüssen bis zu 100 % einschließlich der Sozialversicherung. Für innerbetriebliche Maßnahmen steuert das Arbeitsamt nach § 235c SGB III 50 % der Kosten bei. Auch bei drohender Arbeitslosigkeit gibt es nach § 417 Abs. 2 SGB III Zuschüsse zu beruflichen Qualifizierungen bis zu 100 % der Aufwendungen. Bei innerbetrieblicher Weiterbildung werden dem Unternehmen 50 % der Kosten für Zeiten ohne Arbeitsleistung erstattet.

Auch die Weiterbildung Älterer kann nach § 417 Abs. 1 SBG III gefördert werden. Voraussetzung hierfür: Die Beschäftigten müssen älter als 50 Jahre und in Betrieben mit bis zu 100 Arbeitskräften arbeiten.

„Wir fordern die Betriebe und auch die Agenturen für Arbeit auf, diese Instrumente zur arbeitsplatzsichernden Qualifizierung von älteren Arbeitnehmern und von An- und Ungelernten intensiver zu nutzen als bisher. Es kann nicht sein, dass Vorstandsmitglieder der Bundesagentur damit zitiert werden, dass es „schwer werde, die 200 Mio Euro zielführend zu verwenden“, die für diese Instrumente bundesweit zur Verfügung stehen. Es wäre äußerst hilfreich, wenn es den Agenturen und den Unternehmen in der Emscher-Lippe-Region gelänge, einen großen Teil dieser Mittel für unsere Region zielführend einzusetzen“, fordert DGB-Chef Josef Hülsdünker.


Quelle:DGB Region Emscher-Lippe

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024