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Bundesrat stimmt Mindestlohngesetzen zu

Mindestlohn in der Weiterbildung passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen zugestimmt. In einer hierzu gefassten Entschließung betonen die Länder die Wichtigkeit von Mindestlöhnen gerade in der Pflegebranche. Sie mahnen jedoch, dass die Vergütungshandlungen zwischen den Kostenträgern und Pflegeeinrichtungen von der Einführung der Mindestarbeitsentgelte nicht berührt sein dürfen. Angesichts der bestehenden Verwaltungspraxis sei eine gesetzliche Klarstellung erforderlich, um zu verhindern, dass die Mindestlöhne insoweit zur ausschließlichen Verhandlungsgrundlage werden.

Mit der Zustimmung des Bundesrates findet das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nunmehr auf neun Wirtschaftszweige Anwendung. Neu hinzugekommen sind durch vorangegangenen Beschluss des Bundestages das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Entsorgungswirtschaft, die Pflegedienste, Großwäschereien, Bergbauspezialdienste und Weiterbildungseinrichtungen. Ursprünglich galten die Bedingungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nur für Bauarbeiter, Gebäudereiniger und Postdienstleister.

Ebenfalls zugestimmt hat der Bundesrat der Reform des Mindestarbeitsbedingungengesetzes. Sie schafft die Voraussetzungen dafür, dass Mindestarbeitsentgelte künftig in Branchen eingeführt werden können, in denen kein Tarifvertrag oder eine nur geringe Tarifbindung besteht. Entsprechend einer Forderung des Bundesrates gelten für beide Gesetze einheitliche Kontroll- und Sanktionsmechanismen.

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen

Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)


Quelle. Pressmeldung des Bundesrats vom 13.02.2009

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie auf der Seite des Bundesrats.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024