Zurück zur Übersicht Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) Hoffnung und WirklichkeitDer Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) war von Anfang an heftig umstritten. Der Versuch, schulische und berufliche Abschlüsse in einem System gemeinsam abzubilden, stieß im stark formalisierten Bildungssystem in Deutschland auf erhebliche Widerstände. Auch in den Gewerkschaften wurden unterschiedliche Positionen vorgetragen. Der wissenschaftliche Beraterkreis von ver.di und der IG Metall stellte dazu in seinen Berufs-Bildungs-Perspektiven 2008 fest: „Festzuhalten ist, dass der EQR lediglich ein Übersetzungsinstrument, also einen Formalrahmen darstellt, ein DQR dagegen aber als ein Reforminstrument des Berufsbildungssystems angelegt werden kann. Gerade für unser trennscharf segmentiertes Bildungssystem zeigt der DQR auch Potential, die Durchlässigkeit zwischen dualen und vollschulischen sowie zwischen Aus- und Weiterbildung zu erhöhen.“ (Seite 49)Die Potentiale wurden nicht genutzt. Der DQR ist ein Orientierungsrahmen, rechtliche Wirkung entfaltet er nicht. Dies führt zu merkwürdigen Erscheinungen, sobald der DQR genutzt werden soll, um beispielsweise Bildungsabschlüsse in tariflichen Einordnungen zu nutzen.
Bisher ist der DQR formal lediglich ein Instrument zur Herstellung von Vergleichbarkeit unterschiedlicher Qualifikationen auf dem deutschen und europäischen Arbeitsmarkt. Aus der Zuordnung von Qualifikationen zu den einzelnen Stufen ergeben sich bisher keine direkten Konsequenzen für den einzelnen Arbeitnehmer oder die einzelne Arbeitnehmerin, indirekt, wie gezeigt allerdings schon.“ (Roman Jaich und Mario Patuzzi im Vorwort )der neuen denk-doch-mal Welche Hintergründe der Entwicklungen des DQR zugrunde lagen und welche Erwartungen mit ihm verbunden waren, das versuchen die Beiträge in der neuen denk-doch-mal 1/2020 zu beleuchten. Hier geht es zur denk-doch-mal mit den Beiträgen zum DQR. Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 23.04.2020 |
Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info Druckdatum: 29.03.2024 |