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Wie selbst ernannte „Gewerkschaften“ Arbeitnehmer und ihre Interessen missachten

Verkauft und Verraten

Gewerkschaften sind einst gegründet worden, um die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern. Seitdem vor über 160 Jahren die Buchdrucker die ersten Tarifverträge über den Wochenlohn, die Arbeitszeit und die Zuschläge für Mehrarbeit durchsetzten konnten, hat sich ohne jeden Zweifel viel zu Gunsten der Beschäftigten getan.

Aus gutem Grund verträgt sich das Bild des selbstherrlichen Unternehmers des 19. Jahrhunderts, der nach Gutdünken schaltet und waltet, nicht mehr mit unserem Verständnis von Demokratie. Es stimmt, die bis heute erreichten Verbesserungen sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewiss nicht in den Schoß gelegt worden. Sie mussten in langwierigen Auseinandersetzungen durchgesetzt und immer wieder aufs Neue verteidigt werden.

Heute sind das Streikrecht, die Koalitionsfreiheit und das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenschließen zu können, durch das Grundgesetz geschützt. Dieser verfassungsmäße Schutz ist ein hohes Gut, der allerdings für sich allein genommen nicht ausreichend ist. So gehören heute leider auch ein brutaler Wettbewerb, der zunehmend über Tarifdumping ausgetragen wird, zur Realität in vielen Branchen und Betrieben. Vor allem die Praktiker aus den Betrieben wissen, dass hinter diesen Fehlentwicklungen bewusste Strategien der Arbeitgeber stecken.

Diese Gefahren werden nicht nur von den Gewerkschaften gesehen. Beispielsweise beobachtet die CDU-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen mit Sorge die Gefahren für die Tarifautonomie durch selbsternannte Pseudogewerkschaften. So heißt es in einer Erklärung vom September 2008 „Zugleich treten „Scheingewerkschaften“ auf, die ausschließlich oder weitgehend dem Gestaltungsinteresse der Arbeitgeber dienen“. Eine richtige und gleichzeitig beachtenswerte Feststellung, der es an Deutlichkeit nicht mangelt.

Um diese Scheingewerkschaften, die unter verschiedenen Namen auftreten, geht es in dieser aktualisierten Neuauflage dieser Broschüre. Soviel sei bereits an dieser Stelle verraten: Derzeit versuchen Teile der Arbeitgeber mit Hilfe der Pseudogewerkschaften, die gewerkschaftliche Solidarität zu untergraben. Zahlreiche Beispiele werden dargestellt, in dem diese Clubs willfährig Arbeitgeberwünsche erfüllen und damit die Tarifautonomie missbrauchen.

Diesem Treiben werden wir nicht tatenlos zusehen! Aufklärung lautet das Gebot der Stunde. Wir müssen in der betrieblichen Diskussion überzeugen und die Gefälligkeits-Tarifverträge als das geißeln, was sie sind: Manöver der Arbeitgeber, die unsere solidarische gewerkschaftliche Schutz- und Gestaltungsaufgabe zu behindern versuchen.

Zudem gilt: Die Solidarität, die aktive Mitgliedschaft möglichst vieler Kolleginnen und Kollegen in der IG Metall ist die Voraussetzung für die Entwicklung gewerkschaftlicher Kraft.


Quelle: Verkauft und Verraten, Wie selbst ernannte „Gewerkschaften“ Arbeitnehmer und ihre Interessen missachten, Broschüre der IG Metall

Sie können die vollständige Broschüre hier als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 15.06.2009

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024