Lebenslanges Lernen

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Rahmenbedingungen für lebenslanges Lernen verbessern - Weiterbildung und Qualifizierung ausbauen und stärken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Deutschland ist eine Wissensgesellschaft, die vom hohen Qualifikationsniveau und der Kreativität ihrer Menschen lebt. Bildung und Lebenslanges Lernen sind zentrale Voraussetzungen, damit Deutschland innovativ und wettbewerbsfähig bleibt. Angesichts des technologischen und gesellschaftlichen Wandels in einer globalisierten Welt müssen Wissen und Kompetenzen permanent erweitert und aktualisiert werden. Arbeitnehmer, die sich kontinuierlich weiterbilden, verbessern nicht nur ihre Kenntnisse und Fähigkeiten; sie sichern auch ihre Beschäftigungsfähigkeit und steigern ihre Aufstiegsund Einkommenschancen. Insofern ist Weiterbildungsförderung auch Alterssicherung. Je höher die Beschäftigungschancen, umso solider ist die Alterssicherung.

Weiterbildung schafft Innovationen. Deutschland kann mit Recht als Ideenschmiede Europas bezeichnet werden. Kein anderes Land in der EU hat so viele Patentanmeldungen. Auch für die Unternehmen gilt: Bildung bringt die meisten Zinsen. Für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Wirtschaft wird in Zukunft viel davon abhängen, ob es gelingt, die Qualifikation der Fachkräfte in unserem Land an die ständig wachsenden Anforderungen anzupassen. Schon heute gibt es in einigen Branchen einen Mangel an Fachkräften. Dieser wird sich in Zukunft aufgrund des demografischen Wandels weiter verschärfen und immer mehr Branchen betreffen. Umso mehr gilt es, die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen bis ins Alter zu erhalten.

Trotz dieser Erkenntnis stagniert die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland. Nach den neusten Daten der Studie ā€˛Berichtssystem Weiterbildung / Adult Education Survey 2007" (BSW/AES) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konnte im Jahr 2006 der rückläufige Trend gestoppt werden. Die Teilnahmequote der 19-64 Jährigen an formalisierten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen und Kursen blieb mit 26 % auf dem selben Wert wie 2003. Die Teilnahmequote an formalisierten Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung stieg leicht von 41 % (2003) auf 43% (2006). Weiterhin bilden sich sozial und beruflich benachteiligte Bevölkerungsgruppen und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland unterdurchschnittlich oft weiter. Wir dürfen uns deshalb nicht mit der leichten Verbesserung zufrieden geben. Es muss weiterhin unser Ziel sein, besonders die Weiterbildungsbeteiligung Geringqualifizierter und Älterer erheblich zu erhöhen. Im Hinblick auf den steigenden Bedarf an Hochqualifizierten sind aber auch die Potentiale arbeitsloser Fachkräfte mit Hochschulabschluss zu entwickeln und zu fördern.

Die berufliche Weiterbildung muss prinzipiell durch einen Finanzierungsmix organisiert und vor allem durch die angemessene Beteiligung der öffentlichen Haushalte und der Arbeitgeber sichergestellt werden. Aber auch eine entsprechende Beteiligung der Arbeitnehmer ist erforderlich. Dies wird auch von einer breiten Mehrheit der Experten als notwendig erachtet, wie von der in der vorherigen Legislaturperiode tätigen unabhängigen Expertenkommission ā€˛Finanzierung Lebenslangen Lernens" unter Leitung von Prof. Timmermann, die ein umfassendes Gesamtgutachten erstellt hat, sowie von den von der Bundesregierung beauftragten Gutachtern Prof. Rürup/Kohlmeier und Dohmen/de Hesselle/Himpele, die die Entwicklung eines umsetzungsfähigen Modells zur Finanzierung der individuellen beruflichen Weiterbildung untersucht haben.

Das geplante Finanzierungsinstrument der ā€˛Bildungsprämie" beinhaltet mit der Weiterbildungsprämie einen finanziellen Zuschuss, der bis zu 50% der Teilnehmerbeiträge der Weiterbildungskurse betragen kann. Die Weiterbildungsprämie soll durch eine Erweiterung des Vermögensbildungsgesetzes zur Finanzierung der Weiterbildung und den Weiterbildungskredit, analog zu den Studienkrediten, ergänzt werden.
Die Absicherung tariflicher und betrieblicher Zeitguthaben, die zur Qualifizierung eingesetzt werden können, und die Verbesserung der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die über die Bundesagentur für Arbeit bzw. die ARGEN etc. nach SGB III und SGB II veranlasst und angeboten werden, bilden weitere aktuelle Handlungsfelder für die schrittweise Ausdehnung und Optimierung der beruflichen Weiterbildung im Gesamtkonzept des Lebenslangen Lernens.

Neben diesen konkreten Einzelmaßnahmen muss das Bewusstsein der Bevölkerung für Lebenslanges Lernen insgesamt geschärft werden. Weiterbildung muss ein fester und selbstverständlicher Bestandteil der eigenen Lebensbiographie werden.


II. Der Deutsche Bundestag begrüßt:
  • die Vorlage der Empfehlungen des ā€˛Innovationskreises Weiterbildung" beim BMBF zur Stärkung der Weiterbildung sowie die ā€˛Qualifizierungsinitiative", mit der die Bundesregierung und die Länder gegen den drohenden Fachkräftemangel aktiv werden wollen;

  • dass die KMK die Initiative der Bundesbildungsministerin zur Halbierung der Anzahl von Schulabgängern ohne Schulabschluss aufgreift, um durch die Maßnahmen des angekündigten Gemeinsamen Handlungsrahmens von Bund und Ländern mit einer abgestimmten ā€˛Bund-Länder-Offensive für den Bildungsaufstieg" in den nächsten fünf Jahren die Ausbildungsreife und Anschlussfähigkeit dieser Schülerinnen und Schüler zu stärken sowie die Zahl der Abbrecher deutlich zu reduzieren und die der Ausbildungsabbrecher zu senken;

  • dass Bund und Länder gemeinsam mit allen relevanten Akteuren mit der Erarbeitung eines bildungsbereichsübergreifenden Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) begonnen haben, der den unter deutscher EU-Präsidentschaft vorangebrachten Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) national umsetzen soll;

  • dass die Bundesregierung gemäß den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages beschlossen hat, zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung mit der ā€˛Bildungsprämie" ein neues Finanzierungsinstrument einzuführen, das die drei Komponenten Weiterbildungsprämie, vorzeitige Entnahmemöglichkeit aus Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz und die Möglichkeit von Weiterbildungskrediten umfasst;

  • dass die Weiterbildungsaktivitäten der Bundesagentur für Arbeit seit 2006 wieder zugenommen haben (2005: rd. 130.000, 2006: rd. 247.000, 2007: rd. 338.000 geförderte Eintritte in die berufliche Weiterbildung) und vor allem Programme zum Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen sowie zur Beschäftigungsfähigkeit von älteren Arbeitnehmern ab 45 wieder verstärkt aufgelegt werden (z.B. WeGebAU);

  • dass die Bundesagentur für Arbeit die Effektivität ihrer Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung verbessert hat, indem die Vorgabe einer Verbleibsprognose von 70% als Voraussetzung für die Ausgabe von Bildungsgutscheinen durch die BA seit 2005 nicht mehr besteht, indem bei der Vergabepraxis der BA die Qualität jetzt wieder eine größere Rolle spielt als der Preis und indem durch mehrjährige Verträge mit Weiterbildungsanbietern mit der Option auf Verlängerung die Planungssicherheit bei den Anbietern gewachsen ist.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
  • die Weiterbildung als tragenden Teil des Bildungssystems zu etablieren und zu prüfen, ob sie mit bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen systematischer gefördert werden kann. Die Länder haben weiterhin die Gesetzgebungskompetenz über ihre eigenen Bildungsurlaubsgesetze;

  • ein nationales Weiterbildungsziel zu setzen, nach dem bis 2015 eine Weiterbildungsbeteiligung der Erwerbsbevölkerung (25-64 Jahre) von 50% in der formalisierten Weiterbildung (Kurse, Seminare etc.) und 80% in allen Lernformen (inkl. informellem Lernen) gemäß der EU-weiten Erhebung ā€˛Adult Education Survey" (AES), in die das nationale ā€˛Berichtssystem Weiterbildung" integriert wird, angestrebt wird. Insbesondere die Beteiligung von Geringqualifizierten an allen Formen der Weiterbildung ist bei dieser Zielsetzung deutlich zu erhöhen;

  • den Ländern, Sozialpartnern und weiteren verantwortlichen Akteuren eine neue Weiterbildungsallianz anzubieten, um durch gemeinsame Strategien sowie regionale und lokale Vernetzung eine stärkere Förderung der Weiterbildung zu bewirken;

  • eine bundesweite Weiterbildungskampagne zu starten, um den Menschen die wachsende Bedeutung des Lebenslangen Lernens bewusster zu machen;

  • die Weiterbildungsforschung zu stärken und darauf hinzuwirken, dass in einem der nächsten Nationalen Bildungsberichte das Lebenslange Lernen und die Förderung der Weiterbildung einen Schwerpunkt bilden;

  • in ihrem Konzept zum Ausbau und zur Stärkung der Weiterbildung die Empfehlungen der Expertenkommission ā€˛Finanzierung Lebenslanges Lernen" unter besonderer Würdigung der Chancengleichheit entsprechend zu berücksichtigen;

  • das Aktionsprogramm ā€˛Lebensbegleitendes Lernen für alle" und vor allem das Bundesprogramm ā€˛Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken" zu evaluieren und die erfolgreichen Ansätze regionaler Bildungsnetzwerke entsprechend fortzuführen, wie dies im Rahmen der Initiative ā€˛Lernen vor Ort" vorgesehen ist;

  • in der Projektförderung im Bereich der Weiterbildung einen Schwerpunkt auf die Förderung Geringqualifizierter und Benachteiligter zu setzen, um Wege und Formen zu ermitteln, wie die Weiterbildungsbeteiligung dieser Bevölkerungsgruppe

  • die Förderinitiative ā€˛Forschung und Entwicklung zur Alphabetisierung/Grundbildung Erwachsener" weiterzuführen, um die Voraussetzungen für eine grundlegende Modernisierung der Alphabetisierungsarbeit in Deutschland zu schaffen. Hierbei müssen die für die Finanzierung von Kursen zuständigen Länder und Kommunen sowie die Volkshochschulen als regionale Träger der Weiterbildung einbezogen werden;

  • darauf hinzuwirken, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) die ihr zur Verfügung stehenden Mittel stärker für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung einsetzt;

  • darauf hinzuwirken, dass die BA die Weiterbildungsmaßnahmen für den Berechtigtenkreis des SGB II im Rahmen des Eingliederungstitels verstärkt;

  • darauf hinzuwirken, dass die BA für ihre Programme der beruflichen Weiterbildung und vor allem für die Programme zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit Geringqualifizierter, auch mit der Option zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses, und älterer Arbeitnehmer (z.B. WeGebAU, Jobrotation etc.) mehr wirbt, mit dem Ziel, dass sie sowohl von den Betroffenen als auch von den Betrieben mehr angenommen und abgerufen werden;

  • Berufliche Aus- und Fortbildung stärker miteinander zu verknüpfen, z.B. durch Zusatzqualifikationen während der Berufsausbildung oder die Anschlussfähigkeit bestehender Ausbildungsordnungen an berufliche Fortbildungen;

  • auf die Unternehmen der privaten Wirtschaft, die öffentlichen Arbeitgeber und die Tarifpartner einzuwirken, ihre Weiterbildungsaktivitäten zu verstärken und ihren Beitrag zur Bewältigung des drohenden Fachkräftemangels zu leisten;

  • Maßnahmen zur Stärkung der Bildungs- und Weiterbildungsberatung und der Qualitätssicherung in der Weiterbildung zu entwickeln und die Berufs- und Weiterbildungsberatung zu vernetzen. Hierbei sollten vor allem Maßnahmen der Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) samt finanziellen Anreizen entwickelt werden, um die betrieblichen Weiterbildungsaktivitäten dort zu stärken und dem drohenden Fachkräftemangel gerade dort entgegenzuwirken;

  • die Tarifvertragsparteien zu ermuntern, - verstärkt Lernzeitkonten verbunden mit einer Qualifizierungs- und Personalentwicklungsplanung einzuführen, um die Teilnahme der Arbeitnehmer an gezielter betrieblicher Weiterbildung auszuweiten. Hierbei sollte dem Insolvenzschutz dieser Lernzeitkonten Rechnung getragen werden;

  • darauf hinzuwirken, dass sich die Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung von Führungskräften einschließlich der Weiterqualifizierung von Arbeitslosen mit Hochschulabschluss stärker engagieren;

  • die Beschleunigung von Innovationsprozessen aus Forschung und Entwicklung durch begleitende Weiterbildung zu fördern;

  • für die nachhaltige Verbesserung der Durchlässigkeit im Bildungswesen einzutreten, insbesondere zwischen der beruflichen Bildung und dem Hochschulbereich. Die Länder werden hierbei aufgefordert, den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte deutlich zu erleichtern;

  • das europäische ā€˛Programm für Lebenslanges Lernen", das die verschiedenen Bildungs- und Berufsbildungsinitiativen der Europäischen Kommission unter einem einzigen Dach vereint und für das für die Jahre 2007 - 2013 Haushaltsmittel von fast 7 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, in der Bevölkerung bekannt zu machen und auf die Ausschöpfung der sich bietenden Möglichkeiten hinzuwirken.

Berlin, den 5. März 2008
Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion


Quelle: Bundestagsdrucksache 16/8380 vom 5. März 2008


Schlagworte zu diesem Beitrag: Bildungsgutschein, Volkshochschule
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024