Grundsätzliches zur Weiterbildung

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Systemqualität in der beruflichen Weiterbildung - Fragestellungen, Konsequenzen und Alternativen nach Hartz

In der Einleitung stellen Dr. Ursula Mehrländer und Ruth Brandherm von der Friedrich-Ebert-Stiftung fest:

"Die hier vorgelegte Expertise stellt anschaulich den Wandel der Förderpolitik im Bereich der Fort- und Weiterbildung dar. Die eingetretene Verengung der von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Weiterbildung auf vermittlungsunterstützende Funktionen hat aus Sicht der Autoren Folgewirkungen für das gesamte System der beruflichen Weiterbildung. Die Einschnitte müssten deshalb durch nachhaltige Veränderungen auch in den anderen Bereichen der beruflichen Weiterbildung, insbesondere in der betrieblichen Weiterbildung, flankiert werden. Notwendig ist aus Sicht der Autoren „eine Neubündelung der Funktionen und der diese tragenden Institutionen“."

Die Autoren beschreiben in ihrer Einleitung die Sturktur ihrer Untersuchung:

"Berufliche Weiterbildung ist direkter als andere Bildungsbereiche einbezogen in ökonomische und gesellschaftspolitische Verwendungszusammenhänge. Insofern sind Fragen nach ihrer Leistungsfähigkeit immer wieder neu gestellt und beantwortet worden. Die Systemqualität beruflicher Weiterbildung hängt ab von ihrer Problemlösungskapazität, die sich anhand angebbarer Qualitätskriterien messen bzw. einschätzen lässt (Teil 1).

Diese Anforderungen an berufliche Weiterbildung haben sich im Verlauf der Diskussion über das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) bzw. das Sozialgesetzbuch III (SGB III) verschoben. Es lässt sich zeigen, dass zu unterschiedlichen Phasen je nach der historischen bildungs-, sozial-und arbeitsmarkpolitischen Konstellation unterschiedliche Funktionserwartungen an die berufliche Weiterbildung herangetragen worden sind (Teil 2).

Durch die „Hartz-Gesetze“ sind viele Kritikpunkte, die im Zusammenhang mit der Realität der Förderpraxis laut geworden waren, aufgegriffen worden und haben zu einer Funktionseinengung geführt. Die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit sind auf die unmittelbare Arbeitsvermittlung konzentriert worden (Teil 3).

Es wird dann notwendig, die bildungs- und sozialpolitischen Funktionen, welche vorher mit dem SGB III mitverfolgt worden sind, anders und neu zu verorten. Wenn nicht wichtige gesellschaftspolitische Perspektiven gefährdet und der bisher in der Bundesrepublik Deutschland verfolgte Kompetenzentwicklungspfad und das damit verbundene soziale Sicherungssystem verlassen und zerstört werden sollen, dann muss für bestimmte Zielgruppen und Leistungen nach anderen institutionellen Gewährleistungsformen Ausschau gehalten werden. Dazu muss eine Neubündelung der Funktionen und der diese tragenden Institutionen konzipiert werden (Teil 4)."

Sie können die sehr interessante und aktuelle Studie auf der Homepage der Friedrich-Ebert-Stiftung als pdf-Datei herunterladen. Sie ist auf der Seite Aktuelle Themen unter dem angegebenen Titel abgelegt.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 15.06.2004