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Willkürliches Arbeitsrecht beim Christlichen Jugenddorf Deutschland e. V. (CJD)

Den Beschäftigten teilte der Vostand im März per Rundschreiben mit, dass es im Jahre 2004 keine Einkommenserhöhung und kein Urlaubsgeld gibt, gleichzeitig senkte sie das Weihnachtsgeld auf 41,5 Prozent. Gegen diese einseitige Änderung der Einkommensbedingungen wehren sich auch die in den Berufsbildungswerken des CJD beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

ver.di schreibt dazu:

"Die Arbeitssituation für die Beschäftigten im CJD ist genauso belastend wie in anderen vergleichbaren Einrichtungen, egal ob in freier, kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft. Immer neue Anforderungen müssen bewältigt werden und der Anspruch an die Qualität der Arbeit steigt kontinuierlich.
Der wesentliche Unterschied zu anderen Einrichtungen besteht darin, dass beim CJD einseitig die Arbeitsbedingungen festgesetzt werden. Wie in Feudalherrenzeiten praktiziert der Arbeitgeber CJD offen und direkt den 1. Weg - ohne jegliche Beteiligung der Arbeitnehmerseite.
Er setzt auf eine vereinseigene Vergütungsordnung von 1992, deren Veränderungen sich im Kern auf die Euro-Umstellung und die Einführung von Niedriglohngruppen beschränken. Diese Vergütungsordnung ist nicht vergleichbar mit dem BAT oder den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie oder Caritas. Es ist eine Schande, dass noch nicht einmal im 3. Weg der kirchlichen Kommissionen die Mitarbeiterseite beteiligt wird. So erklärt sich auch, dass für dieselbe Tätigkeit bis zu 4 Vergütungsgruppen in Frage kommen - mit Einkommensunterschieden von bis zu 300 Euro. Das muss ein Ende haben. Die einseitige Festlegung von Lohn- und Arbeitsbedingungen ist am besten durch bindende Tarifverträge abzulösen. Denn die einseitige Festlegung der Arbeitsbedingungen mit negativer Einkommensentwicklung bewirkt, dass Fachpersonal sich nicht längerfristig an den CJD binden lässt."


Die Mitarbeitervertretung (MAV) des Berufsbildungswerkes (BBW) Dortmund hat daraufhin in Kooperation mit der GMAV eine (CJD-bundesweite) Button und Postkartenkarton gestartet. Bitte druckt die Postkarten mit den unterschiedlichen Motiven auf Karton oder festem Papier beidseitig aus, erklärt eure Unterstützung und schickt sie bis zum 30. Juni 2004 an die Geschäftsleitung des CJD.

Die Ausdrucke und ein Informationsblatt des Fachbereich 3 können hier als doc-Datei heruntergeladen werden.


Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 25.06.2004