Aktuelle Nachrichten

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Aktuelle Lage in der beruflichen Fort- und Weiterbildung

1. Dramatischer Rückgang der Förderung der beruflichen Weiterbildung

Im Oktober waren 166.300 Teilnehmer in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung -31,4 Prozent weniger als vor einem Jahr). Seit Jahresanfang traten 167.470 Personen in solche Maßnahmen (-24 Prozent) ein. Gleichzeitig kommt es zu einer Verschiebung von beruflicher Weiterbildung zu Trainingsmaßnahmen: Seit Jahresanfang haben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 18,1 Prozent mehr Menschen eine Trainingsmaßnahme aufgenommen und zwar insgesamt 108.400.

Im ersten Halbjahr betrugen die Zuschüsse der BA zu den Kosten der beruflichen Weiterbildung in den Monaten Januar bis Juni dieses Jahres 791.825 Euro. Gegenüber der Vergleichszahl des Vorjahreszeitraumes in Höhe von 1.114.142 Euro ist das ein Rückgang von 29 Prozent. Im Gesamtjahr 2003 betrugen die Zuschüsse der BA 2.028.617 Euro, im Jahre 2002 noch 2.704.718.

2. Bildungsgutscheine und Ausschreibungen bei Arbeitsmarktdienstleistungen versagen als Steuerungsinstrumente

20 Prozent der Bildungsgutscheine werden nach Angaben der BA nicht eingelöst. Das liegt u. E. daran, dass sich bei den Erwerbslosen ein hoher Anteil ungeübter Weiterbildungsnachfrager befindet, und die Entscheidungsmöglichkeiten z. T. intransparent sind.

Die willkürlich gesetzte Verbleibsquote von 70 Prozent entzieht pauschal und ohne Berücksichtigung von spezifischen Handycaps einzelner Zielgruppen und regionaler Besonderheiten notwendigen Bildungsmaßnahmen die Grundlage.

Erste Auswertungen der BVB – Ausschreibungsverfahren (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) zeigen, dass es zu einer erheblichen Umstrukturierung dieses Teils der Trägerlandschaft kommt. Die Entscheidungen der regionalen Einkaufszentren (REZ) der BA werden in vielen Fällen als nicht transparent bezeichnet.

Unberücksichtigt in diesem Verfahren bleibt, dass die Weiterbildung ihre Qualität im Wesentlichen durch das Wissen und Engagement des beauftragten Lehrpersonals entwickelt. Das Lehrpersonal, das Know-how der Weiterbildungsträger, die Erfahrung und die didaktische Konzeption sind entscheidend für die Qualität der Maßnahme. Für den Erfolg der Maßnahme (hohe Vermittlungsquote) sind der Ruf und die regionalen Kontakte mit entscheidend. Ein Wettbewerb des Ausschreibungsverfahrens, der nur über den Preis der Maßnahmen läuft, zerstört all das.

3. Aussteuerungsbetrag nach dem Hartz IV - Gesetz verschlechtern Fort- und Weiterbildung

Nach dem Hartz IV Gesetz ist die Bundesagentur verpflichtet, dem Bund jedes Vierteljahr einen sogenannten Aussteuerungsbetrag - eine Art Strafgebühr - für jeden Arbeitslosen zu zahlen, der in den vorangegangenen drei Monaten vom beitragsfinanzierten Arbeitslosengeld I in die Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II abgerutscht ist. Der Betrag entspricht der Jahressumme aus dem durchschnittlichen Arbeitslosengeld II, dem Sozialgeld für die Angehörigen und den Beiträgen zur Sozialversicherung, d.h. einer Summe von 10 000 Euro.

Im kommenden Jahr erwartet der Bund durch den Aussteuerungsbetrag von 6,7 Milliarden Euro aus den Beitragseinnahmen der Bundesagentur. Gleichzeitig wird der Bundeszuschuss an die BA gekürzt. Sowohl die Zahlung des Aussteuerungsbetrages durch die BA als auch die Kürzung des Bundeszuschusses an die BA gehen zu Lasten des Eingliederungstitels. Vorbindungen für überjährige Maßnahmen verringern den 2005 zur Verfügung stehenden Betrag. Es ergibt sich für den Eingliederungstitel für AlLG I-Empfänger im Jahre 2005 eine Höhe von 4,3 Milliarden Euro, abzüglich Vorbindungen in Höhe von 2,9 Milliarden Euro, so dass sich der Eingliederungstitel für Neueintritte auf etwa 1,4 Milliarden Euro beläuft.

Für die ALG I-Bezieher wird es kaum noch Weiterbildung, und wenn überhaupt kurze Trainingsmaßnahmen geben. Längere Maßnahmen und Umschulungen werden nicht mehr gefördert, dabei können insbesondere Umschulungsmaßnhmen gute Eingliederungserfolge nachweisen. Die Agenturen haben bisher noch keine Bildungszielplanung (an der die Weiterbildungsträger ihre Angebote ausrichten) für das nächste Jahr vorgenommen haben.

Wie mit den Mitteln für die ALG II Bezieher umgegangen wird, ist nicht vorhersehbar, da Erfahrungen mit den Arbeitsgemeinschaften fehlen. Deutlich wird allerdings, dass kurze Trainingsmaßnahmen und vor allem Arbeitsgelegenheiten, sog. Ein-Euro-Jobs (§ 16 SGB II), den Vorzug haben werden.

Für die ALG I Empfänger sind im kommenden Jahr mindestens die Mittel zur Verfügung zu stellen, die auch dieses Jahr zur Verfügung standen. Kurzfristig fordern wir von Politik und BA, dass der Bund im Jahre 2005 wenigstens die finanziellen Voraussetzungen dafür schafft, dass die bisherige Neubewilligungsquote im Eingliederungstitel für SGB III-Empfänger in Höhe von rund 45 Prozent wieder erreicht wird. Damit würden für neue Fördermaßnahmen rund 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Gleichzeitig sind die arbeitsmarktpolitischen Hilfen, die in den letzten sechs Monaten des ALG I Bezuges gewährt wurden, auf den Aussteuerungsbetrag anzurechnen. Hierduch würde vermieden, das die BA sich durch "Abwarten" der arbeitsmarktpolitischen Verantwortung entzieht.

4. Auswirkungen auf die Bildungsträger und Beschäftigten

Die Auswirkungen der rot-grünen Politik im Weiterbildungssektor trifft nicht nur die Arbeitslosen, sondern auch die Weiterbildungsträger und deren Beschäftigten. Der zunehmende Wettbewerb auf dem kleiner werdenden SGB III geförderten Weiterbildungsmarkt, der erhöhte Preisdruck durch die Bundesdurchschnittskostensätze und die Planungsunsicherheit durch den Bildungsgutschein und die Verbleibsquote sowie die Ausschreibungspraxis führt die Bildungsträger zu Veränderungen bei Beschäftigtenzahl und -struktur, Organisation und Angeboten. Je höher der Anteil der SGB-III-Maßnahmen am Umsatz, um so größer der Veränderungsbedarf bei dem einzelnen Bildungsträger. Da beispielsweise die Volkshochschulen nur ca. 10 Prozent ihrer Einnahmen aus der SGB-III-geförderten Weiterbildung beziehen, ist kein großer Anpassungsbedarf ersichtlich.

Kurzfristig versuchen die betroffenen Bildungsträger Kosten zu reduzieren. So sind die Einkommen in der Branche zwischen 5 Prozent und 25 Prozent gesenkt worden; insbesondere bei Jugendmaßnahmen werden z. Zt. PädagogInnen/AusbilderInnen in einem Vollzeitarbeitsverhältnis für ca. 1800 Euro eingestellt.

Ein weiteres Mittel zur Kostensenkung ist die Schließung von Niederlassungen und der Abbau von Arbeitsplätzen (siehe Anlage 1). In nur 18 Monaten sind in 12 Unternehmen von 7700 Arbeitsplätzen ca. 2800 abgebaut worden - das sind etwa 35 Prozent. Im kommenden Jahr wird mit einem weiteren Abbau in diesen Unternehmen gerechnet.

Arbeitsplatzabbau bei Bildungsträgern (Oktober 2004)
Bildungsträger Beschäftigte 31. Dez. 02 Beschäftigte 30. Sept. 04 Prognose Beschäftigte 2005
Deutsche Angestellten-Akademie GmbH 2050 1250 800
Grone - Bildungszentrum Gastronomie 40 25
Stiftung Grone - Schule 180 90 60
Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung
des DGB (bfw)
1900 1200 1100
DEKRA Akademie GmbH 1350 800 700
Volkshochschule Georgsmarienhütte GmbH 20 15
Bildungswerk Niedersächsischer Volkshochschulen GmbH,
Hannover
440 320
Berufsförderungszentrum Essen e.V. 370 200 110
SBB Stiftung berufliche Bildung 180 60 30
VHS-Bildungswerk-Gruppe Brandenburg 345 250 215
VHS-Bildungswerk-Gruppe Sachsen-Anhalt 445 315 270
VHS-Bildungswerk-Gruppe Thüringen 150 140 130
GESAMT 7470 4665 3415


Nach drei Jahren Hartz-Reform werden diese Unternehmen mehr als die Hälfte der Arbeitsplätze abgebaut haben. Werden diese Daten auf die Branche insgesamt hochgerechnet, so sind bereits jetzt etwa 30.000 Arbeitsplätze bundesweit verloren gegangen, Ende 2005 werden es ca. 40.000 bis 45.000 Arbeitsplätze sein.

Gleichzeitig kommt es zu organisatorischen und strukturellen Veränderungen bei den Weiterbildungsträgern. Sie sind u. a. gekennzeichnet durch radikale Verkleinerung von Niederlassungen/Zweigstellen. Kleine Organisationseinheiten mit geringer Personalausstattung (Leiter, Verwaltung und Bildungsmanager) und flexibler Raumnutzung und -ausstattung werden als Modell entworfen. Die Folge ist, dass pädagogische Mitarbeiter in einem Normalarbeitsverhältnis nur noch die Ausnahme bilden und die Honorararbeit zunehmen wird.

5. (Kurze) arbeitsmarktpolitische Bewertung

Arbeitsmarktpolitisch ist die mangelnde Investition in Weiterbildung äußerst problematisch. Allein in der Metallindustrie wird geschätzt, dass 150.000 Stellen nicht besetzt werden können, weil es an geeigneten Fachkräften fehlt. Auch wenn zunächst die Verantwortung der Unternehmen für betriebliche Weiterbildung eingefordert werden muss, könnte aus der Gruppe der Arbeitslosen ein Teil dieser Stellen durch gezielte Weiterbildung besetzt werden.

Die BA muss den Strukturwandel, der sich auch in Zukunft fortsetzen wird, aktiv begleiten. Menschen, die aus Berufen ausscheiden, die keine Zukunft mehr haben, muss eine neue Perspektive angeboten werden.

Änderungen im Recht der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung zielen darauf hin, die Lebensarbeitszeit auszuweiten. Häufig ist jedoch festzustellen, dass Ältere nach längerer Beschäftigung eine sehr spezielle berufliche Qualifikation erworben haben, die z. T. auch verhindert, dass sie wieder in ihren bisherigen Beruf vermittelt werden können. In vielen Fällen kann durch eine gezielte Weiterbildung oder Umschulung einer länger andauernden Arbeitslosigkeit vorgebeugt werden bzw. auch in höherem Lebensalter eine Eingliederung erreicht werden.

Quelle:
Hans-Jürgen Sattler
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Bundesvorstand - Bildung, Wissenschaft und Forschung (Bereich Weiterbildung)




Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 09.11.2004