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Bundesagentur für Arbeit (BA) will die Ausgaben für die berufliche Rehabilitation einfrieren

Die Integration soll in Zukunft stärker über die sogenannte betreibliche Integration erfolgen. Bisher habe der Schwerpunkt bei der außerbetrieblichen Berufsvorbereitung in Reha-Kliniken gelegen.

Zugleich solle der "Integrationsdruck" auf Absolventen konventioneller Aus- und Fortbildungsmaßnahmen verstärkt werden. Die BA will damit verhindern, das TeilnehmerInnen von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu Arbeitslosengeld-II-Empfängern würden und die BA dafür mit jeweils 10 000 Euro "Strafzoll" (Aussteuerungsbetrag) belastet werde.

Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.01.2005


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 27.01.2005