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Das Recht auf Bildungsurlaub

Berlin - Wer etwas dazu lernt, kehrt meist umso motivierter an den Arbeitsplatz zurück. In zwölf Bundesländern gibt es deshalb gesetzliche Regelungen für bezahlten Bildungsurlaub.

Davon ausgenommen sind Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen. «Bildungsurlaub ist kein Urlaub, sondern Freistellung von Arbeit», erklärt Volker Scharlowsky, Leiter der Abteilung Bildung und Qualifizierung beim DGB-Bundesvorstand in Berlin. Die Kosten für die Bildungsveranstaltung trägt der Arbeitnehmer.

Die Regelungen für die Gewährung von Bildungsurlaub sind recht unterschiedlich. Im Saarland müssen Arbeitnehmer für die Freistellung im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit einbringen. In Sachsen-Anhalt können Arbeitnehmer ausschließlich für berufliche Weiterbildung eine Freistellung beantragen. «Es gibt eine Entwicklung, nur noch die berufliche Weiterbildung als Bildungsurlaub anzuerkennen», bedauert Scharlowsky. Schließlich gebe es für die meisten Arbeitnehmer nach der Schule nur wenige Möglichkeiten, sich politisch und allgemein weiterzubilden. «Sprachkurse überwiegen eindeutig», bestätigt Lothar Jansen, pädagogischer Mitarbeiter des Bundesarbeitskreises Arbeit und Leben in Wuppertal. Auch EDV-Kurse würden oft belegt.

Sie können den vollständigen Artikel auf der Homepage des Kölner Stadtanzeigers einsehen und ausdrucken.



Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006