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Verwaltungsrat stellt Haushalt der Bundesagentur für Arbeit BA 2006 fest

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute den Haushaltsplan 2006 festgestellt. Dieser umfasst ein Gesamtvolumen von 52,06 Milliarden Euro (Vorjahr: 57,96 Milliarden Euro). Erstmals seit 1985 wird wieder davon ausgegangen, dass im kommenden Jahr die Einnahmen der BA größer sein werden als die Ausgaben und damit ein Bundeszuschuss nicht mehr erforderlich ist.

Die Beitragseinnahmen der BA wurde auf Basis der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolohn- und Gehaltssummen in 2005 sowie der projektierten Veränderungen gemäß den Eckwertannahmen der Bundesregierung kalkuliert. Diese gehen davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt im kommenden Jahr um 1,2 Prozent steigt. Erwartet wird darüber hinaus eine Zunahme der abhängig Beschäftigten um 0,4 Prozent sowie eine Zahl von 25,411 Millionen Versicherungspflichtigen. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenzahl wird mit 4,699 Millionen angesetzt.

Der Haushaltsplan 2006 sieht Gesamteinnahmen in Höhe von 52,06 Milliarden Euro vor (53,96), davon 49,83 Milliarden Euro Beitragseinnahmen (47,80).

Den Einnahmen stehen 2006 Ausgaben von insgesamt 50,26 Milliarden Euro gegenüber (57,96). Davon sind allein für das Arbeitslosengeld 26,47 Milliarden Euro vorgesehen. Damit sollen im Jahresdurchschnitt 1,711 Millionen Leistungsempfänger finanziert werden.

Für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sieht der Haushaltsplan 2006 ein Gesamtvolumen von 13,11 Milliarden Euro vor. Von diesem Betrag entfallen 3,30 Milliarden Euro auf den Eingliederungstitel, in dem die meisten Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung zusammengefasst sind. Davon sind auf Beschluss des Verwaltungsrates zusätzlich 200 Millionen Euro ausdrücklich für die Förderung von älteren und gering qualifizierten Arbeitslosen vorgesehen. Der Vorstand wird dazu ein Programm für den wirkungsorientierten Einsatz dieser Mittel bis Dezember 2005 dem Veraltungsrat vorlegen. Das geringere Haushaltssoll im Eingliederungstitel ergibt sich daraus, dass einige Instrumente, wie zum Beispiel Strukturanpassungsmaßnahmen und Unterhaltsgeld für ehemalige Arbeitslosenhilfebezieher, auslaufen.

Im kommenden Jahr sieht der Etat einen Aussteuerungsbetrag in Höhe von 5,30 Milliarden Euro vor. Diesen Betrag zahlt die BA dem Bund nach § 46 Abs. 4 SGB II für die Personen, die innerhalb von drei Monaten nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II erwerben. Für 2006 wird mit 525.000 Übertrittsfällen gerechnet.

Die Aufwendungen für Verwaltung sind im Haushaltsplan 2006 im SGB III-Bereich mit insgesamt 3,86 Milliarden Euro um 0,11 Milliarden Euro niedriger veranschlagt als 2005. Die Verwaltungsausgaben für den SGB II-Bereich sind künftig ausschließlich im Bundeshaushalt ausgewiesen.

Saldiert ergibt sich 2006 ein Überschuss in Höhe von 1,80 Milliarden Euro.

Basis für den heute festgestellten Haushaltsplan ist die aktuelle Rechtslage.

Vorstand und Verwaltungsrat sind sich darüber einig, die neuen Steuerungsprozesse der Bundesagentur für Arbeit auch 2006 konsequent fortzusetzen, um so Leistungen noch effizienter und zielgerichteter erbringen zu können. Es ist weiterhin ausdrückliches Ziel, die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu steigern sowie die Wirkung der aktiven Arbeitsförderung, speziell bei Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen, zu verbessern.

Quelle: Presse Info der BA 080 vom 11/11/2005

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006