Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Das Sonderprogramm WeGeBau nimmt konkrete Formen an.

Die Initiative für das Sonderprogramm WeGebAU ging vom Verwaltungsrat aus. Was war der Hintergrund?

Wilhelm Adamy: Mehrere Gründe waren ausschlaggebend für unsere Initiative. So mussten wir feststellen, dass präventive Ansatzpunkte aus dem Blickfeld geraten sind. Die Instrumente des Job-Aqtiv-Gesetzes sind weitgehend in Vergessenheit geraten, mit denen die Weiterbildung von Un- und Angelernten im Betrieb sowie von älteren Arbeitnehmern auch dann gefördert werden kann, wenn sie noch nicht konkret von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Wir sehen ebenso die Gefahr, dass Arbeitslose mit den schlechtesten Arbeitsmarktchancen und dem höchsten Unterstützungsbedarf nicht ausreichend gefördert werden. Immer wahrscheinlicher wird auf mittlere Sicht ein Fachkräftemangel. Mit dem Sonderprogramm wollen wir in Erinnerung rufen, dass der Gesetzgeber uns auch dazu verpflichtet hat, das Entstehen von Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden und die „Beschäftigungsstruktur ständig zu verbessern“.

Ist es nicht vorrangige Aufgabe der Betriebe und Verwaltungen, betriebliche Weiterbildung zu finanzieren?

Wilhelm Adamy: Zweifelsohne ist es originäre Aufgabe der Unternehmen, die im betrieblichen Interesse liegende Weiterbildung ihrer Beschäftigten selbst zu finanzieren. Doch betriebliche Weiterbildung geht meist an ungelernten und älteren Beschäftigten vorbei. Sie sind sehr schnell die Modernisierungsverlierer und tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko mit finanziellen Folgen für die Arbeitslosenversicherung. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Eine (vorübergehende) Kostenbeteiligung der Agenturen an den Maßnahmen ist dann sinnvoll, wenn die Beschäftigungsfähigkeit auch über den Betrieb hinaus verbessert wird.

Was versprechen Sie sich von diesem Sonderprogramm?

Wilhelm Adamy: Wir wollen Anstöße geben, dass diese Personengruppen besser erreicht und ihre Weiterbildungschancen verbessert werden. Nachholbedarf besteht beispielsweise bei arbeitsplatznahen Weiterbildungskonzepten in Klein- und Mittelbetrieben. Oftmals beklagen diese, keine Förderung zu erhalten;
  • Mit diesem Sonderprogramm wollen wir Betriebe möglichst sensibilisieren, betriebliche Initiativen wichtiger zu nehmen und Verbesserungen in Gang zu setzen, so bei der Ermittlung des Bedarfs an Fortbildung oder einer stärkeren Berücksichtigung bisher vernachlässigter Gruppen.


  • Praxisorientierte Konzepte für KMU könnten ebenso geprüft werden wie neue Verbindungen zwischen Lernen und Arbeiten für bildungsferne Arbeitnehmergruppen. Dies kommt dem Bohren dicker Bretter gleich. Flächendeckend wird dies keinesfalls gelingen, doch Schrittmacherdienste in diese Richtung sind möglich und notwendig. Mit einer gemeinsamen Anschubhilfe können durchaus Zeichen gesetzt werden.

Die Umsetzung des Programms liegt in der Verantwortung der lokalen Verwaltungsausschüsse und Arbeitsagenturen. Was würden Sie denn empfehlen?

Wilhelm Adamy: Wir setzen auf Impulse aus den Regionen. Agenturen und Verwaltungsausschüsse sollten die Dinge kooperativ vorantreiben. Sinnvoll sind z. B. gemeinsame Arbeitsmarktgespräche und eine Bestandsaufnahme erkennbarer Probleme bei Zielgruppenförderung und Weiterbildungskonzepten. Einbezogen werden sollten ebenso Länderinitiativen, z. B. zur Qualifizierungsberatung kleinerer und mittlerer Betriebe sowie Unterstützungsmöglichkeiten beim Aufbau von Weiterbildungsnetzwerken und –verbänden. Dieser Teil des Programms ist der anspruchsvollere.

Bezüglich des zweiten Teils sollte darauf geachtet werden, dass möglichst innovative Maßnahmen für arbeitslose Betreuungskunden ergriffen werden. Keinesfalls sollten Trainingsmaßnahmen übergewichtet oder gar ohnehin geplante Maßnahmen auf dieses relativ bescheidene Programm umgebucht werden. Es wird sich zeigen, ob und inwieweit daraus Erkenntnisse für eine Weiterentwicklung des Steuerungssystems der BA und den Ausbau regionaler Handlungsspielräume gewonnen werden können.

Verwaltungsausschuss und Agenturen sollten sicherstellen, dass Qualität vor Schnelligkeit geht. Die Maßnahmen können auch in 2.007 hinein reichen. Dafür müssen zwar die Verpflichtungsermächtigungen genutzt werden. Der Eingliederungstitel in 2007 wird dadurch nicht geschmälert. Das Ausschreibungsverfahren ist flexibel anzuwenden.

Wir wollen keinesfalls ein Strohfeuer, sondern innovative Beiträge zur Eingliederung und Verbesserung der Beschäftigungschancen dieser Personengruppen.


Quelle: Interview mit Dr. Wilhelm Adamy, Leiter der Abt. Arbeitsmarktpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund für die Mitarbeiterzeitschrift „Dialog“ der Bundesagentur für Arbeit.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006