Berufliche Weiterbildung

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Bildungssparen: FiBS legt dem Bundesbildungsministerium ein 3-Säulen-Modell zur verbesserten Förderung der beruflichen Weiterbildung vor

Weiterbildungsprämie, Darlehen und Entnahmeoption aus der Vermögensbildung verbessern die Finanzierung von Bildungsmaßnahmen für alle gesellschaftlichen Gruppen erheblich

Bildungsökonom Dr. Dieter Dohmen vom Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) stellt heute im Bundesministerium für Bildung und Forschung das von ihm und dem Wirtschaftsweisen Professor Dr. Bert Rürup neu entwickelte Modell für Bildungssparen vor. Weiterbildungsprämie, Darlehen und eine Option zur Entnahme von Geldern aus der Vermögensbildung stehen als die drei innovativen Säulen zur deutlichen Verbesserung der Weiterbildungsfinanzierung im Mittelpunkt der Pressekonferenz mit Bundesbildungsministerin Dr. Annette Schavan. Grundlage des Gutachtens ist das von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarte Konzept zum Weiterbildungssparen auf der Grundlage des Vermögensbildungsgesetzes.

Das umsetzungsorientierte Konzept sieht die Einführung von flexiblen Finanzierungsoptionen vor, durch die sowohl verbesserte individuelle Finanzierungsmöglichkeiten als auch staatliche Förderelemente kombiniert werden. Deutschland investiert im internationalen Vergleich bislang unterproportional in Weiterbildung und Lebenslanges Lernen. Vor allem einkommensschwächere und bildungsferne Gruppen partizipieren vergleichsweise wenig. 28 Prozent der Nicht-Teilnehmer verweisen dabei auf fehlende oder unzureichende Finanzierungsmöglichkeiten.

Zentrales Element der staatlichen Förderung soll eine neu zu schaffende Weiterbildungsprämie von bis zu 154 Euro werden. Weiterbildungsinteressierte erhalten diesen Zuschuss, wenn sie die Hälfte der Teilnahmegebühren ihrer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme selbst finanzieren. "Auch wenn der Betrag auf den ersten Blick relativ niedrig erscheint, können dadurch über 75 Prozent aller formalisierten Weiterbildungsmaßnahmen fast zur Hälfte staatlich kofinanziert werden", stellt Dr. Dieter Dohmen, der Direktor des FiBS, fest. "Unter Berücksichtigung der Bagatellgrenze von 30 Euro beträgt die Fördergrenze 338 Euro. Bei teureren Maßnahmen bleibt der Höchstförderbetrag unverändert; es verringert sich lediglich der Förderanteil. Wir schlagen ferner - bezogen auf das zu versteuernde Einkommen - eine Einkommensgrenze von 17.900 bzw. 35.800 Euro vor", erklärt der Bildungsökonom. Die Weiterbildungsprämie kostet jährlich bis zu 60 Millionen Euro, sofern die Prämie jährlich in Anspruch genommen werden kann. Der Betrag verringert sich auf die Hälfte, wenn lediglich alle zwei Jahre ein Anspruch besteht. "Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Haushaltsneutralität wird damit natürlich nicht erreicht", so Dr. Dieter Dohmen weiter, "allerdings hoffen wir, dass sich die Bundesregierung bereit findet, diesen finanziellen Beitrag zu leisten, da ansonsten eine Mobilisierung von Einkommensschwächeren und Bildungsfernen nicht möglich ist. Die Weiterbildungsprämie gleicht die Benachteiligung einkommensschwächerer Bevölkerungsgruppen aus, da Einkommensstärkere bereits heute ihre Weiterbildungsausgaben stärker steuermindernd geltend machen können. Sie stellt damit zugleich auch Weiterbildungsgerechtigkeit zwischen beiden Gruppen her."

Als zweite Säule soll das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) für Entnahmen zu Weiterbildungszwecken auch innerhalb der Sperrfrist von sieben Jahren geöffnet werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Arbeitnehmersparzulage hat; diese soll weiterhin in voller Höhe gezahlt werden. Damit können die Teilnahmeentgelte aus den angesparten Beträgen finanziert werden. Die Ansparbeiträge steigen im Laufe der Zeit je nach Verzinsung auf bis zu 4.000 Euro an. "Bereits nach wenigen Monaten Ansparungen kann über die Hälfte aller Maßnahmen aus dem Vermögensbildungsgesetz finanziert werden", erläutert der Direktor des FiBS weiter, "lediglich fünf Prozent aller Maßnahmen - die Teuersten - können nicht hierüber finanziert werden." Durch diese Öffnung würden alle 6,6 Millionen Sparer nach dem Vermögensbildungsgesetz besser gestellt als bisher. Die angesparten Beträge können sinnvoll investiert, anstelle oft konsumtiv genutzt werden. Die Entnahme aus dem Vermögensbildungsgesetz kann zudem mit der Weiterbildungsprämie kombiniert werden.

Die Einführung eines zinsgünstigen Weiterbildungsdarlehens, zum Beispiel durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, stellt die dritte Säule des Modells dar. Im Gutachten wird von einem Zinssatz von 6 bis 7 Prozent ausgegangen. Dieses Darlehen richtet sich einerseits die Zielgruppen, die durch die beiden anderen Optionen nicht erreicht werden oder ihre Kosten nicht ausreichend darüber finanzieren können. Ferner könnte das Darlehen auch während der Bildungsmaßnahme eventuell zu finanzierende Lebenshaltungskosten decken.

"Das vorgeschlagene 3-Säulen-Modell ist in sich stimmig und aufeinander abgestimmt und schöpft die Möglichkeiten des Koalitionsvertrags soweit wie möglich aus", fasst Dr. Dieter Dohmen das Modell zusammen. "Es schafft für die allermeisten Zielgruppen deutlich verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Bundesregierung die erforderlichen Finanzmittel für die Weiterbildungsprämie auch bereitstellt, da dies die zentrale Voraussetzung für die Mobilisierung einkommensschwacher und bildungsferner Bevölkerungsgruppen ist. Je mehr Geld die Bundesregierung zur Verfügung stellt, desto mehr kann dadurch erreicht werden. Weiterbildung ist und bleibt ein wichtiger Schlüssel zur Verbesserung der beruflichen Leistungsfähigkeit für alle Erwerbsfähigen und Erwerbstätigen."


Quelle: Pressmitteilung des FIBS vom 10.01.2007

Sie können die Studie auf der Homepage des Bundesbildungsministeriums als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 10.01.2007