Berufliche Weiterbildung

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Prämien, Kredite, Zuschüsse sollen Weiterbildung fördern - Gewerkschaftsinitiative legt ihr Finanzierungskonzpt vor

Die Deutschen investieren deutlich weniger als andere Nationen in berufliche Fortbildung. Das soll sich jetzt ändern: Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) präsentierte am Mittwoch, den 10. Janaur 2007 zwei Gutachten. Beide empfehlen, die Weiterbildung außerhalb der Betriebe künftig mit drei Instrumenten zu fördern. Gleichzeitig hat die Initiative Bundesregelungen für die Weiterbildung eigene Impulse für die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung vorgelegt. Die Kritiker aus den Reihen der Gewerkschafter: „Die Bildungsministerin Annette Schavan will ein Gesetz zum Bildungssparen. Das ist aber nur ein Nebengleis. Was wir brauchen ist ein Gesamtfinanzierungskonzept“. Die Initiative stellt in diesen Tagen auch ihre Eckpunkte vor.

Nach den Vorschlägen der teuer bezahlten Gutachten soll vor allem das Vermögensbildungsgesetz um das Thema Bildung erweitert werden. Daneben soll der Bund verbilligte Bildungskredite anbieten. Zudem sollen Prämien von bis zu 154 Euro den Besuch eines Kurses außerhalb der Betriebe erleichtern, heißt es in den Gutachten. Schavan stellt die Vorschläge, zu deren Autoren auch der Wirtschaftsweise Bert Rürup zählt, am Mittwoch in Berlin vor. Es wird damit gerechnet, dass sie sich die Vorschläge zu eigen macht.

Bereits im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, dass das Vermögensbildungsgesetz für das Lebenslange Lernen geöffnet werden soll. Die Union hatte bereits 2005 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Hintergrund ist, dass die Deutschen deutlich weniger als andere Nationen in berufliche Fortbildung investieren. Zudem beteiligen sich Geringqualifizierte und Ältere kaum. Insgesamt bildet sich nur ein Viertel der Erwerbstätigen weiter. Gefördert wird die Weiterbildung bislang nur im Einkommensteuerrecht, was jedoch Besserverdienende bevorzugt.

Die neuen Maßnahmen sollen deshalb vor allem Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen zur Verbesserung ihrer Qualifikation motivieren. Grundsätzlich soll jedoch nur eine allgemeine berufliche Weiterbildung unterstützt werden, die die Chancen auf dem gesamten Arbeitsmarkt verbessert - nicht aber firmenspezifische, wie etwa das Erlernen eines neuen Computerrprogramms, das der Arbeitgeber gerade einführt.

Im Vermögensbildungsgesetz soll für die Bildung künftig eine Entnahme vor der sonst gültigen Sperrfrist von sieben Jahren möglich sein, ohne dass Zulagen verloren gehen. Damit könnten je nach Laufzeit von ein bis sieben Jahren Maßnahmen von 500 bis 3.500 Euro finanziert werden, heißt es.

Darlehen sollen die staatseigene KfW oder die Landesbanken anbieten - nach dem Vorbild der Studentenkredite, wenn auch etwas teurer, empfehlen die Gutachter. Beide Maßnahmen wären für den Staat ausgabenneutral, da bei der Vermögensbildung keine Zusatzkosten entstehen und bei den Darlehen die Banken das Ausfallrisiko tragen würden.

Die Prämie soll - wie bei der Vermögensbildung - bis zu einem Jahreseinkommen von 17.900 Euro (Verheiratete: 35.800) gezahlt werden. Dies würde Kosten von 40 - 50 Mill. Euro verursachen, heißt es in Regierungskreisen. Teilweise könnte dies aber wohl über den Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Ende Januar veranstaltet der Bildungs- und Forschungsausschuss des Bundestages eine Experten-Anhörung zum Lebenslangen Lernen, an der auch die IG Metall begteiligt sein wird.

Die Initiative Bundesregelungen für die Weiterbildung hält dagegen. Sie argumentiert in ihrer Stellungnahme: „So einfach, wie sich das Bildungssparen in den genannten Vorschlägen darstellt, so kompliziert wird es, wenn es um die konkrete Ausgestaltung geht und führt zu Problemen bei der Umsetzung in die Praxis. Beispielsweise ergeben sich Schwierigkeiten bei der Frage, wie mit Guthaben auf individuellen Bildungskonten bei deren Auflösung verfahren werden sollte. Können die Guthaben beispielsweise bei Renteneintritt auf andere Vermögensformen übertragen werden, so ist nicht auszuschließen, dass Bildungskonten als Rentensparmodelle genutzt werden. Die Alternative, dass Kontenguthaben bei Auflösung verfallen oder an den Staat abgeführt werden müssen, könnte den Anreiz zur Einrichtung eines solchen Kontos erheblich schmälern. Ebenso schwierig gestaltet sich die Festlegung des Zeitraums, ab dem für Bildungszwecke auf individuellen Bildungskonten Vermögen angespart werden kann. Ist deren Einrichtung erst nach Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses möglich, so müssen erst mehrere Jahren Guthaben angesammelt werden, um an einer Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen. Ist die Einrichtung eines Bildungskontos zu einem früheren Zeitpunkt möglich, z.B. bei Geburt, so ist zu vermuten, dass es in Zeiten knapper öffentlicher Mittel nur eine Frage der Zeit ist, bis Vermögen auf den Konten zur Finanzierung allgemeiner Bildung oder eines Studiums herangezogen wird.

Schließlich sind die absehbaren Verwaltungskosten nicht zu vernachlässigt, die mit dem Bildungssparen verbunden sind. Da Ressourcen zweckgebunden angesammelt und öffentlich gefördert werden, muss in irgend einer Form darauf geachtet werden, dass die Mittel tatsächlich entsprechend eingesetzt werden, eine Ausweitung bürokratischer Verwaltung ist die Folge.

Die Einführung von Bildungssparen muss daher skeptisch gesehen werden. Hinzu kommen zwei Argumente, die gegen die Einführung sprechen:
  • Erstens greift bei individuellen Bildungskonten der generelle Einwand gegen eine nachfrageorientierte Finanzierung von Bildung. Die Nachfragesteuerung führt zu einer Risikoverlagerung von der öffentlichen Hand zu den Trägern von Weiterbildungseinrichtungen. Die Existenz einer Einrichtung kann aufgrund von zum Teil zufälligen Nachfrageschwankungen gefährdet werden, wenn der Fixkostenanteil sehr hoch ist, wenn z.B. überwiegend festangestelltes Personal beschäftigt wird; eine langfristig verlässliche Planung ist kaum noch möglich. Das Risiko könnte dadurch verringert werden, dass Anbieter sich auf die Bereiche beschränken, bei denen eine große Nachfrage zu erwarten ist, oder dadurch, dass überwiegend Honorarkräfte beschäftigt werden, um die Fixkosten zu reduzieren. Eine Subjektfinanzierung kann demnach einerseits dazu führen, dass gesamtgesellschaftlich wünschenswerte Weiterbildungsangebote reduziert werden. Andererseits kann es zu einer noch stärkeren Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse im Weiterbildungsbereich kommen, mit vermutlich negativen Auswirkungen auf die Qualität. Voraussetzung für funktionierende Quasimärkte, die durch eine Nachfragesteuerung induziert werden sollen, ist, dass die Individuen rational, risikoneutral und vollständig informiert sind. Dies kann jedoch nicht vorausgesetzt werden. So kann die Abneigung gegen übermäßigen Risiken (Risikoaversion) beispielweise dazu führen, dass Weiterbildungsteilnehmer überwiegend kurzfristig verwertbares Wissen nachfragen und weniger allgemeine Qualifikationen, deren Verwertungschancen nur schlecht abzuschätzen sind. Unvollständige Information führt dazu, dass die â€falschen†Qualifikationen erworben werden. Daher führt jede Finanzierungsform für Lebenslanges Lernen, die im Wesentlichen als Subjektfinanzierung ausgestaltet ist, dazu, dass Marktunvollkommenheiten durchschlagen.

  • Zweitens ist davon auszugehen, dass Bildungssparkonten, ebenso wie bei anderen öffentlich geförderten Vermögensbildungsmodellen, von einkommensschwachen Haushalten kaum genutzt würden, da bei diesen die Notwenigkeit besteht, das gesamte Einkommen für unmittelbare Konsumausgaben zu verwenden. Die Folge wäre, dass durch ein öffentlich gefördertes Bildungssparen gerade die Gruppen nicht erreicht werden, die an Lebenslangem Lernen bisher nur in geringem Umfang partizipieren. Bildungskonten würden statt dessen von den Bevölkerungsgruppen eingerichtet, die bereits in ihre Bildung investieren. Es käme demnach vor allem zu „Mitnahmeeffekten“.

    Im Ergebnis sind vom Bildungssparen in Summe wenig Vorteile zu erwarten, sondern im Gegenteil ist davon auszugehen, dass es zu einer weiteren – unter Umständen dramatischen – Umverteilung der Bildungsausgaben auf die Individuen kommt. Dies ist dann der Fall, wenn mit dem Hinweis darauf, dass individuelle Ressourcen für Bildung zur Verfügung stehen, z.B. Studiengebühren eingeführt bzw. deutlich erhöht werden. Bildungssparen ab Geburt hat dann zur Folge, dass für Lebenslanges Lernen nur noch ein geringes Bildungsguthaben zur Verfügung steht, da ein großer Teil der angesparten Beträge bereits für die Ausbildung verbraucht sind.
Bestätigt werden diese Befürchtungen durch Erfahrungen in europäischen Nachbarländern:

In Schweden wurde z.B. im Jahre 2000 die Einführung von Individual Learning Accounts geplant. Vorgesehen war, dass Individuen für zukünftige Weiterbildungsmaßnahmen in ihr Bildungskonto einzahlen. Die Betriebe können sich an der Finanzierung beteiligen. Sowohl für Individuen als auch die Betriebe ist die Einzahlung steuervergünstigt, allerdings sind Entnahmen zu versteuern. Der Staat fördert das Bildungssparen durch eine Grundförderung auf das Konto sowie durch eine zusätzliche Förderung bei Durchführung einer Bildungsmaßnahme. Vor allem aufgrund nicht gelöster Probleme, z.B. der Abgrenzung förderfähiger Weiterbildungsmaßnahmen von anderen, die Behandlung der Konten bei Renteneintritt und die Verhinderung von Mitnahmeeffekten, kam es schließlich nicht zur Einführung und das Vorhaben wurde auf Eis gelegt.

In Großbritannien wurde 1998 erwogen, flächendeckend Bildungssparen einzuführen. Nach Modellversuchen wurde im September 2000 ein Gesetz zur landesweiten Einführung von Bildungskonten verabschiedet. Zur Einrichtung eines Bildungskontos war jeder britische Erwachsene berechtigt. Dazu musste man sich bei einer Organisation telefonisch oder durch das Internet registrieren lassen. Sie erhielten dann eine individuelle Kontonummer sowie Informationen zur Nutzung des Bildungskontos. Es gab ein Startguthaben für Weiterbildung, in Höhe einer öffentlichen Förderung von 150 £, wenn man sich mit mindestens 25 £ selber beteiligte. War diese Fördersumme verbraucht, erfolgte eine weitere öffentliche Förderung in Abhängigkeit der Weiterbildungsinhalte.

Das britische Bildungskontenmodell wurde lange Zeit als Erfolgsmodell gefeiert. Bis Anfang 2002 wurden fast drei Millionen individuelle Lernkonten gezählt. Aufgrund von Unregelmäßigkeiten wurde das Programm jedoch ausgesetzt. Bis Mitte März 2002 waren 33 Weiterbildungsanbieter mit Rückforderungen durch den für die Vergabe staatlicher Fördermittel zuständige Learning and Skills Council konfrontiert, wegen mutmaßlichen Betrugs und finanzieller Unregelmäßigkeiten. Seitdem kamen pro Monat ca. vier neue Fälle hinzu. Der Versuch Bildungssparen in Großbritannien wieder zu beleben, scheiterte und das Vorhaben wurde gänzlich eingestellt“.


Quelle: Weiterbilden - Ausbilden - Prüfen, Homepage der IG-Metall

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 10.01.2007