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Freiberufliche Lehrtätigkeit nicht länger diskriminieren

Die Bezahlung der DozentInnen in der Weiterbildung und an den Hochschulen auf Honorarbasis ist gegenüber vergleichbarer angestellter Lehrtätigkeit in diskriminierender Weise vermindert. Z.B. müssen VHS-DozentInnen von 18 € Honorar für die Unterrichtsstunde nicht nur die Vor- und Nachbereitung, die Teilnahme an Fachkonferenzen und die eigene Fortbildung bestreiten, sondern auch Rücklagen bilden für Urlaubszeit, Krankheit und Ausfall von Kursen oder Seminaren. Für die Sozialversicherung fallen durch die - oftmals unfreiwillige - Selbstständigkeit die doppelten Beiträge an und z.T. noch mehr wegen eines gesetzlichen Sockelbetrages in der Krankenversicherung. Ursprünglich als Nebenverdienst konzipiert, wurde das Einkommen für Honorardozenten für viele zu einem wesentlichen Teil des Lebensunterhalts oder zum Hauptberuf. Die Betroffenen fordern seit langem und aktuell - nicht nur in Bremen - eine angemessene Bezahlung.


Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
  1. Der Senat wird aufgefordert, direkt - z.B. bei der VHS Bremen - und indirekt - etwa über Förderrichtlinien und Kooperationsabkommen - darauf hinzuwirken, dass das Arbeitsentgelt für unterrichtende Tätigkeit auf Honorarbasis im außerschulischen Bereich, insbesondere bei Hochschulen, Volkshochschule, beruflicher, allgemeiner, kultureller und politischer Weiterbildung schrittweise angehoben wird. Ziel ist ein Niveau, das sich am durchschnittlichen Jahresentgelt (incl. Urlaub, Ansätze für Krankheit und Fortbildung) für vergleichbare, tariflich bezahlte Lehrtätigkeit im Angestelltenverhältnis orientiert.
    Zu diesem Zweck kann den DozentInnen angeboten werden, Honorarverträge in angestellte Arbeitsverhältnisse umzuwandeln. Wo dies nicht geschieht, sind die dadurch eingesparten Arbeitgeber-Sozialbeiträge zusätzlich an die HonorardozentInnen auszuzahlen.

  2. Das Risiko für fehlende Arbeitsentgelte wegen ausfallender Bildungsveranstaltungen soll anteilig vom Bildungsveranstalter übernommen werden, und zwar umgekehrt proportional zur zeitlichen Nähe des Veranstaltungstermins.

  3. Diese Aufforderung an den Senat gilt selbstverständlich nicht für Verträge, die entsprechende Bedingungen zur Entgeltung von Lehrtätigkeit auf Honorarbasis bereits erfüllen.

Jost Beilken, Monique Troedel und Fraktion DIE LINKE


Quelle: Antrag der Fraktion DIE LINKE, Bremische Bürgerschaft, Drucksache 17/613

Schlagworte zu diesem Beitrag: Volkshochschule
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009