Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Nur die Betriebsräte können die Wahl eines Betriebsrates ordentlich organisieren – und nicht der Arbeitgeber!

Arbeitsgericht Stuttgart gibt Beschäftigten, GEW und Konzernbetriebsrat doppelt Recht – nun können die Betriebsratswahlen ordentlich vorbereitet werden.

Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen zur Bildung von betriebsratsfähigen Einheiten bei der GiS hatte die GEW eine Abstimmung unter den Beschäftigten initiiert, um eine sichere Basis für die anstehende Wahl des Betriebsrats zu haben. Die Abstimmung ergab, dass eine überwältigende Mehrheit der Beschäftigten sich für eine Zuordnung zum Hauptbetrieb Stuttgart aussprach. Daraufhin machten die Gewerkschaften dem Arbeitgeber noch einmal das Angebot die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Keine Antwort!

Kurze Zeit später setze der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand ein. Dessen ungeachtet lancierte der Arbeitgeber eine Einladung zu einer Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands in Stuttgart. Da es ganz sicher nicht rechtens sein kann, zwei Wahlvorstände zu haben, leitete die GEW ein Verfahren beim Arbeitsgericht Stuttgart ein, um feststellen zu lassen, dass es bereits einen Wahlvorstand gibt und von daher eine weitere Versammlung zu Wahl eines Wahlvorstands untersagt werden muss. Das Arbeitsgericht Stuttgart gab der GEW Recht.

Doch der Arbeitgeber wollte es ganz genau wissen und beantragte ebenfalls beim Arbeitsgericht Stuttgart feststellen zu lassen dass der Wahlvorstand nicht rechtmäßig zustande gekommen sei und daher seine Arbeit unverzüglich einstellen müsse. Das Arbeitsgericht gab dem Arbeitgeber nicht Recht, sondern uns.


Damit ist klar: Der Wahlvorstand ist rechtmäßig eingesetzt worden, er kann nun unangefochten seine Arbeit tun.

In diesen beiden Verfahren wurde allerdings Eines klar: Dieser Arbeitgeber ignoriert nicht nur die Interessen der Beschäftigten, nein er geht sogar rechtlich gegen sie vor. Dank gewerkschaftlichem Rechtsschutz und vor Allem dank der innerbetrieblichen Solidarität waren die Mitglieder des Wahlvorstands nie alleine der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt und gingen letztendlich gestärkt aus dieser Auseinandersetzung hervor.

Nun gilt es den Wahlvorstand weiterhin zu stärken und zu unterstützen. Es ist offensichtlich, dass hier ein starker Betriebsrat von Nöten ist, der auch das Vertrauen der Beschäftigten besitzt. Es ist auch sehr deutlich geworden, wie wichtig der gewerkschaftliche Rückhalt und die gewerkschaftliche Kompetenz in solchen Situationen ist.
  • Organisiert euch, werdet Gewerkschaftsmitglied!
  • Kandidiert für den Betriebsrat!
  • Nehmt alle an der Wahl teil!
  • Nur gemeinsam sind wir stark!

Inge Goerlich und André Pollmann


Quelle: Tarifinfo GiS der GEW und des FB 5 von ver.di vom 7. Februar 2010.

Sie können das vollständige Tarifinfo hier als pdf-Datei herunterladen.


Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 13.02.2010