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Evaluierung des Instruments der „Bildungsprämie“

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit dem Ziel, die Weiterbildungsbeteiligung von ca. 43 Prozent auf 50 Prozent bis 2015 zu steigern und den drohenden Fachkräftemangel abzumildern, hat die Bundesregierung in ihrer Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ (Bundestagsdrucksache 16/7750) im Januar 2008 zur Förde- rung der individuellen beruflichen Weiterbildung das Instrument der „Bildungsprämie“, mit seinen drei Komponenten Weiterbildungsprämie, Weiter- bildungssparen und Weiterbildungsdarlehen, auf den Weg gebracht.
  • Mit der Weiterbildungsprämie (Prämiengutschein) von bis zu 154 Euro (ab 1. Januar 2010 500 Euro) im Jahr erhalten Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen als Anreiz für ihre privaten Bildungsinvestitionen eine anteilige staatliche Kofinanzierung als direkte Transferleistung, um einen vergleichbaren Entlastungseffekt zu erzielen, wie er für höhere Ein- kommen durch den Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug im Einkommensteuergesetz bereits gegeben ist.

  • Die zur Inanspruchnahme der Prämie notwendige Eigenbeteiligung kann durch eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (VermBG) erfolgen (Weiterbildungssparen), auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.

  • Das Weiterbildungsdarlehen sollte unabhängig von der Höhe des Einkommens vergeben werden und damit auch für Personen mit höherem Einkommen beziehungsweise für Weiterbildungsmaßnahmen mit einem größeren Finanzierungsbedarf zur Verfügung stehen.

Die Weiterbildungsprämie und das Weiterbildungssparen sind seit dem 1. Dezember 2008 bzw. seit dem 1. Januar 2009 abrufbar. Das Weiterbildungsdarlehen ist nach Auskunft des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) aufgrund der jüngsten Entwicklungen auf dem Finanzmarkt und einiger daraus resultierender noch nicht geklärter Fragen mit der KfW Banken- gruppe immer noch nicht verfügbar.

Die Fraktion der SPD hat in der 16. Wahlperiode als Koalitionspartner das von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, initiierte Instrument der „Bildungsprämie“ als kleine Maßnahme zur Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung mitgetragen. Es gab aber immer berechtigte Zweifel an seiner Wirksamkeit. Der Höchstbetrag des Prämiengutscheins er- schien der Fraktion der SPD damals mit nur 154 Euro im Jahr zu gering, um Menschen zu einer individuell geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme zu motivieren. Deshalb begrüßt die Fraktion der SPD seine Erhöhung auf 500 Euro. Ebenso erscheint die Anreizwirkung des Weiterbildungssparens sehr gering, zumal das Instrument mit dem Ansparen für die Altersversorgung oder dem Bausparen sehr in Konkurrenz steht. Somit besteht – ein Jahr nach dem Start der „Bildungsprämie“ – die dringende Notwendigkeit der Evaluierung dieses Instrumentes.


Die Antwort der Bundesregierung enthält interessante Aussagen über die bisherigen Erfahrungen mit der Bildungsprämie.


Ausgegebene Prämiengutscheine ?

Insgesamt wurden bislang 11 970 Prämiengutscheine ausgegeben (Stand 5. Februar 2010). Die Zahl der Einlösungen – d. h. die Vorlage der Gutscheine durch die Begünstigten beim Anbieter – ist nicht bekannt. Aufgrund der langen Gültigkeit des Gutscheins (maximal sechs Monate bis zur Anmeldung für einen Kurs) und des vorgeschriebenen Ablaufs der Abrechnung (Abrechnung des Gutscheins erst nach Beginn des Kurses) könnte die Einlösequote zurzeit nur geschätzt werden.

Von Anbietern zur Erstattung vorgelegt wurden bislang 2 949 Prämiengutscheine.



Welche Höhe hatte die Bildungsprämie ?

Der Durchschnittswert der Prämiengutscheine lässt sich nur für die bereits zur Erstattung vorgelegten ermitteln, da erst bei Einlösung der Gutscheine der genaue Wert ermittelt wird.

Die durchschnittliche Förderung für einen Prämiengutschein beträgt 124 Euro.

Geringe Förderungen bis zu 50 Euro machen nur einen kleinen Teil der Förderungen durch die Bildungsprämie aus (etwa 9 Prozent). Etwa 74 Prozent der Förderungen liegen über 100 Euro (Stand: 31. Dezember 2009).



Werden die Prämiengutscheine in der vorliegenden Form akzeptiert ?

Qualitative Rückmeldungen aus Beratungsstellen sowie erste Ergebnisse der Programmevaluation lassen in 2009 auf folgende Erfahrungen schließen:
  • die maximale Prämienhöhe von 154 Euro wirkte wenig attraktiv auf Nachfrager, Anbieter und Berater;

  • die Einkommensgrenze (20 000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für alleine und 40 000 Euro für gemeinsam Veranlagte) war in vielen west- deutschen Ländern und Ballungsgebieten zu niedrig, um auch Vollzeitbeschäftigte zu erreichen;

  • für viele Beratungsstellen war der Festkostenzuschuss von 20 Euro pro Prämienberatung zu niedrig, um Interesse an einer Ausweitung der Ausgabe zu entwickeln.

Die Förderbedingungen wurden daraufhin mit Wirkung zum 1. Januar 2010 wie folgt geändert:
  • Anhebung des maximalen Gutscheinwertes von 154 Euro auf 500 Euro;

  • Anhebung der Einkommensgrenze von 20 000/40 000 Euro (gemäß Â§ 13 Absatz 1 Nummer 1 VermBG) auf 25 600 Euro/51 200 Euro (gemäß Â§ 2a WoPG) zu versteuerndes Jahreseinkommen;

  • Anhebung des Festbetragszuschusses von 20 Euro auf 30 Euro pro Prämienberatung.

Wie viel Mittel wurden für die Bildungsprämie und die Werbung ausgegeben ?

Der Gesamtwert der ausgestellten Prämiengutscheine beträgt 3.524.576 Euro (Stand: 5. Februar 2010).

Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Bildungsprämie und Weiterbildungs- sparen) betragen 2.281.769,25 Euro.



Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion, Drucksache 17/734.

Die vollständige Drucksache mit umfangreichen Tabellen können Sie hier herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.03.2010