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Neuer Weiterbildungsfonds für Schmuck- und Uhrenindustrie

Jetzt gibt es einen neuen Weiterbildungsfonds per Tarifvertrag. Durch die Schaffung eines Weiterbildungsfonds will die Schmuck- und Uhrenindustrie in Deutschland qualifikatorisch mithalten. IG Metall und der Arbeitgeber-Bundesverband Schmuck, Uhren, Silberwaren und verwandte Industrien, kurz BV Schmuck + Uhren haben sich auf einen entsprechenden Tarifvertrag geeinigt. Er gilt für 300 mittelständische Betriebe.

„Die Qualifikation der Menschen ist der größte Standortvorteil Baden-Württembergs. Der beschleunigte technologische Wandel verlangt in immer kürzeren Abständen neue Kenntnisse und Fähigkeiten. Damit steigt die Bedeutung von betrieblicher und außerbetrieblicher Weiterbildung. Mit dem erzielten Verhandlungsergebnis über einen Tarifvertrag zur Förderung der persönlichen beruflichen Weiterbildung für den Bereich der Edelmetallindustrie wurde ein erster Schritt in die richtige Richtung erreicht. Diesem Schritt müssen aber noch weitere folgen", so Martin Kunzmann, erster Bevollmächtigter der IG Metall Verwaltungsstelle Pforzheim.

Harald Spreng, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite: "Nach Untersuchungen fehlen schon 2015 allein in Baden-Württemberg 280.000 Arbeitskräfte, vor allem Hochschulabsolventen und beruflich Qualifizierte. In den kommenden 20 Jahren wird die Zahl auf fast eine halbe Million ansteigen. Mit dem erzielten Verhandlungsergebnis wurde eine Grundlage geschaffen, um die persönliche Weiterbildung zu fördern und gleichzeitig sichergestellt, dass die Betriebe nicht mit großem zusätzlichem Bürokratieaufwand überfordert werden."

Die Eckpunkte des Tarifvertrages zur Förderung der persönlichen beruflichen Weiterbildung im Einzelnen: Aufbau eines betrieblichen Fonds zur finanziellen Förderung der persönlichen beruflichen Weiterbildung. In diesen Fonds fließen monatlich 0,15 % der tariflichen Entgeltsumme. Dieses Entgeltvolumen wurde bereits vor längerer Zeit mit der Vereinbarung des Tarifvertrages zum flexiblen Übergang in die Rente festgelegt.

  • Verwendung der Mittel des Fonds für Zuschussleistungen (z. B. Lehrgangsgebühren, Lernmittel), aber auch für die finanzielle Unterstützung bei einem Teilzeitmodell oder einer Vollzeitausbildung. Bei letzteren bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten über den Zeitraum und den Umfang der Freistellung.

  • Art und Umfang der finanziellen Förderung sind in einer paritätischen Kommission zu entscheiden.

  • Beschäftigte können ab August 2011 einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.

  • Quelle: WAP, Homepage der IG Metall 2. April 2011


    Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Qualifizierung
    Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 10.04.2011