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Berufsvorbereitung

Rationalisierung der Dokumentationspflichten in den Jugendlichenmaßnahmen – aktuelle Führungsaufgabe

ver.di-Vertreter aus dem Netzwerk der Betriebsräte der Weiterbildungsunternehmen in NRW thematisierten in einem rund zweistündigen Gespräch mit Vertretern der Bundesagentur (BA) in Nürnberg Anfang Juni 2011 den hohen zeitlichen Aufwand für die Dokumentation der teilnehmerbezogenen Daten. Nach Berechnungen des Netzwerks wendet das pädagogische Personal z.B. bei BvB inzwischen mehr als 20_% seiner Arbeitszeit hierfür auf. Diese Zeit fehlt für die Herstellung der berufsbezogenen, persönlichen, fachlichen und sozialen Kompetenzen sowie für die Erfüllung des Integrationsauftrages. Die Beschäftigten sehen sich von ihren eigentlichen Aufgaben abgehalten und sind vielfach unsicher, wie umfänglich die Dokumentation erfolgen muss.

Norbert Köngeter, Leiter Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen, Uwe Vogt, Fachbereich Förderung/Qualifizierung, und Matthias Elvenkemper, Leiter REZ NRW, erwarten von der Dokumentation vor allem die Gewährleistung eines stringenten und strukturierten Förderverlaufs. Zentrale Bedeutung haben die Qualifizierungs- und Förderplanung in Kombination zur Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (LuV) und der Nachweis, wie bei konkret abbruchgefährdeten Teilnehmenden gegengesteuert wurde. Aus Sicht der BA wäre (vorbehaltlich einer Überprüfung der ausgewiesenen Aufwände) der von ver.di dargestellte Zeitaufwand keinesfalls gewollt. Er kann sich nur ergeben, wenn der innerbetriebliche Dokumentationsprozess nicht klar genug gesteuert ist. Die Anforderungen der BA beziehen sich vor allem auf die Aspekte der Teamarbeit und Vertretung, Nachweis von Strategiewechseln und Einbeziehung der Teilnehmenden.

Dass der BA das Problem bewusst ist, zeigt die neue LuV ab Herbst 2011. Anforderung an die künftige Software ist, die Durchlässigkeit zur Förderplanung sicherzustellen. Das LuV-Muster zeigt den Unternehmen und Beschäftigten, welche Darstellungstiefe die BA künftig erwartet. Es liegt jetzt an den Bildungsunternehmen, auf dieser Grundlage die vorhandenen Spielräume zu nutzen und den Dokumentationsaufwand für die Beschäftigten zu rationalisieren.


Quelle: Pressemeldung des ver.di - Landesbezirks NRW, Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung, 14. Juni 2011

Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.06.2011