Grundsätzliches zur Weiterbildung

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Ausbildungsreife – Ein umstrittener Begriff beim Übergang Jugendlicher in eine Berufsausbildung

Gibt es so etwas wie Ausbildungsreife überhaupt. Und wenn ja, was fehlt denn da, wenn sie nicht vorhanden ist? Eine scheinbar einfache Frage. Die AutorInnen haben in ihrer Studie dazu folgende Aspekte untersucht:
  1. Lässt sich das Konstrukt „Ausbildungsreife“ wissenschaftlich begründen?

  2. “Welche Aussage lassen sich auf Basis empirischer Studien zur „Ausbildungsreife“ der Jugendlichen treffen?

  3. Welche bildungsbiografischen Konsequenzen hat eine auf dem Begriff „Ausbildungsreife“ gegründete Sortierlogik?

  4. Welche politische Funktion erfüllt die Debatte um „Ausbildungsreife“ und welche dahinterstehenden strukturellen Probleme werden dadurch kaschiert?“

Dazu stellen die AutorInnen 4 Thesen auf, die in der Untersuchung näher belegt werden:

„Erstens: Das Thema mangelnde „Ausbildungsreife“ ist längst in einen öffentlichen Diskurs eingeflossen und spielt in der bildungs- und beschäftigungspolitischen Debatte eine erhebliche Rolle. Insofern ist es erforderlich, sich mit dem Begriff kritisch ausein¬anderzusetzen.

Zweitens: Die Diskussion bewegt sich auf einem pseudo-wissenschaftlichen Fundament, das das Konstrukt nur sehr vordergründig belegt und legitimiert. In der Debatte um die Entstehung, die Beurteilung und den künftigen Umgang mit dem ‚beruflichen Übergangssystem‘ hat dieses Konstrukt einen festen Platz erhalten, wobei dessen Fragwürdigkeit und Beliebigkeit thematisiert werden muss.

Drittens: Im Rahmen der von der Bertelsmann Stiftung gestarteten Initiative, die bereits von neun Bundesländern und der Bundesagentur für Arbeit unterstützt wird, spielt die strikte institutionalisierte Zweiteilung (Segmentierung) der Jugendlichen in ‚zwei Grundtypen‘ eine tragende Rolle. Dieses Modell hat mittlerweile Leitbild-Charakter für die zukünftige Gestaltung des Übergangs von der Schule in Ausbildung und Arbeitsleben, was unter dem begrifflichen Vorzeichen von ‚Ausbildungsreife‘ skandalös und zu problematisieren ist.

Und ‚last but not least‘ handelt es sich viertens um einen ideologischen Diskurs über individuelle Schuldzuweisungen, der von wirtschaftsnahen Akteuren dominiert wird, die den Jugendlichen und ihren Sozialisationsinstanzen (Schule, Elternhaus etc.) einseitig Defizite zuschreiben ohne die dahinterstehenden strukturellen Probleme zu the-matisieren. Diese Frage hat eine nicht unerhebliche praktische bildungspolitische Relevanz: denn nur wer ‚ausbildungswillig und –fähig‘ ist, wird von den Arbeitsagenturen als Bewerber anerkannt und hat somit das Recht auf Vermittlung – wenn schon nicht auf einen Ausbildungsplatz.“



Klagen über die mangelnde Leistungsfähigkeit oder vielleicht besser die nicht vorhandenen Anpassung an die Welt der Erwachsenen ziehen sich offensichtlich wie ein roter Faden durch die Literatur der Erziehung. Bereits die alten Sumerer klagten über dieses Phänomen. In der gegenwärtigen Debatte wird die mangelnde Ausbildungsreife als Hauptgrund angegeben, der zu unbesetzten Lehrstellen führen würde. Doch die einschlägigen Gesetze, die den Zugang in die Berufsbildungsausbildung regeln, kennen den Begriff überhaupt nicht. Stattdessen wird ein bunter Strauß von zumeist fehlenden Eigenschaften genannt, die eine Ausbildungsreife ausmachen sollen.

„Bei der Etikettierung der in diesem Segment ‚gestrandeten‘ Schüler wird unter der Sammelrubrik ‚Benachteiligte‘ ein breites Set von Defizitattributierungen in einem Ursachenspektrum von mangelnden Kulturtechniken, Lernschwäche bzw. Lernbeeinträchtigung, fehlenden Sozialkompetenzen, schlechten Schulnoten, bis hin zum Verlust von Tugenden wie Höflichkeit, Arbeitsmotivation, Engagement oder Pünktlichkeit in Teilen der öffentlichen Meinung diagnostiziert.“

Die AutorInnen stellen die berechtigte Frage, wer denn im Bereich der Bildung für die Ausbildung dieser Kompetenzen, Techniken und Einstellung zuständig ist, sofern sie für die Ausübung einer Beschäftigung benötigt werden. Für die Wirtschaft ist der Sachverhalt klar. Schule und Elternhaus haben versagt, sie hätten diese Eigenschaften während der Schulzeit vermitteln müssen. Die Frage aber, ob es denn nicht gerade die Aufgabe der ausbildenden Betriebe wäre, diese Eigenschaften während der Berufsausbildung zu vermitteln, sofern sie nötig sind, wird nicht gestellt. Vielleicht, so könnte man polemisch fragen, fehlt einfach nur den Betrieben die notwendige Ausbildungsreife.

Tatsächlich gab es in den 1970er Jahren eine Debatte über die „Ausbildungsfähigkeit“ der Betriebe. Viel bewirkt hat sich nicht. Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sollte sicherstellen, dass mit der Ausbildung im Betrieb zumindest über minimale pädagogische Kompetenzen verfügen sollen. So beklagen ausbildende Fachkräfte „nach ihrem eigenen Urteil mit ihrer Ausbildungsaufgabe nicht fachlich, aber berufspädagogisch überfordert“ zu sein. Auch der jüngste Ausbildungsreport des DGB weist auf die fehlende Ausbildungsreife vieler Unternehmen hin. Doch in der öffentlichen Debatte spielen solche Aspekte gegenwärtig keine Rolle. Im öffentlichen Diskurs habe eine Paradigmenwechsel in der Frage der Ausbildungsreife stattgefunden, so die AutorInnen. Nicht mehr die Betriebe, die Jugendlichen stellen das Problem dar.

„Während die Frage der betrieblichen Ausbildungsqualität sukzessiv in den Hintergrund getreten ist, hat sich der Fokus deutlich auf die Thematisierung der ‚Ausbildungsreife‘ Jugendlicher als eine Folge individuellen Versagens verlagert und eine Sortierlogik betrieblicher Bestenauslese in Gang gesetzt. Wenngleich das BBiG keine spezifischen Berechtigungen zu einer dualen Ausbildung definiert, greift letztlich die im BBiG abgesicherte marktliche (Ausbildungs-) Vertragsfreiheit, nach der jeder Betrieb denjenigen Jugendlichen einstellen kann, den er für geeignet hält. Die praktizierten betrieblichen Sortiermechanismen, die von ausgereiften Test- und Auswahlverfahren flankiert werden, haben eine Kultur betrieblicher Bestenauslese kreiert (und im Übrigen hierfür auch einen daran partizipierenden Testmarkt etabliert), so dass in Zeiten des Nachfrageüberhangs primär das Niveau des erreichten Schulabschlusses und die erzielten Schulleistungen (was man problemlos als Maßstab heranziehen kann) zum entscheidenden Selektionskriterium für Inklusions-oder Exklusionsprozesse als typisches Marktphänomen mutierte (vgl. Velten/Schnitz¬ler 2011, S. 44). In diesem Kontext des Nachfrageüberhangs wurde das schulische Vorbildungsniveau zum zentralen Kriterium, es wurde quasi als antizipativer Gradmesser für einen ‚garantierten‘ Ausbildungserfolg interpretiert.“

Die These von einer mangelnden Ausbildungsreife ließ sich im Rahmen der Studie nicht erhärten. Es handelt sich um einen diffusen Begriff, der sich einer wissenschaftlich fundierten Operationalisierung entzieht, so die AutorInnen. Es ist ein Schlagwort im politischen Geschäft, mit dem von Problemen in anderen Feldern abgelenkt werden soll. „Die Debatte stellt nur bedingt eine objektive Auseinandersetzung über das Leistungsvermögen der nachwachsenden Generation dar, vielmehr ist sie mit einer klaren politischen Funktion versehen. Durch die Kritik an der ‚Ausbildungsreife‘ vieler Jugendlicher werden Strukturprobleme des Ausbildungssystems pädagogisiert und interessenpolitisch zur Legitimation des Status quo auf dem Lehrstellenmarkt eingesetzt. Gleichzeitig werden damit bildungspolitisch fragwürdige staatliche Intervention und Institutionen wie das berufliche Übergangssystem legitimiert. Aus diesem Grund ist eine Trennung von Jugendlichen nach dem Kriterium der ‚Ausbildungsreife‘, wie sie derzeit in der groß angelegten Initiative ‚Übergang mit System‘ der Bertelsmann Stiftung vollzogen wird, bildungs- und sozialpolitisch als skandalös zu bewerten.“

Abgesehen von dieser interessengeleiteten Funktion ist der Begriff auch bildungspolitisch äußerst problematisch. Die Betriebe übernehmen das Kommando über die Bildungsinhalte der Schule. Der emanzipatorische Aspekt von Bildung geht verloren. Selbst in der Hauptschule ist der Inhalt der Bildung nach den späteren Verwertungsinteressen der Betriebe auszurichten.

„Heutzutage erscheint es – sicherlich auch als Ergebnis der Debatten um ‚Ausbildungsreife‘ – geradezu als selbstverständlich, dass die Schule eine Art Bringschuld gegenüber der Wirtschaft hat, deren Aufgabe lediglich darin besteht, die Betriebe mit möglichst ausschließlich ‚ausbildungsreifen‘ Schulabgängern zu versorgen, wobei nicht die Schule nach ihren Kriterien, sondern die Unternehmen aufgrund ihrer Definitions- und Deutungsmacht darüber befinden. Mit dieser Verengung auf einen funktionalistischen Bildungsbegriff, der die Verwertbarkeit favorisiert, müssen andere Bildungsziele der Berufsbildung (Mündigkeit, Persönlichkeitsentwicklung, Partizipationsfähigkeit etc.), sofern sie nicht in Einklang mit dem Verwertungsinteresse stehen, notwendigerweise in den Hintergrund treten.“

Diesem Bildungsbegriff müssen insbesondere Gewerkschaften entschlossen Paroli bieten.


Das Arbeitspapier 189 der Hans-Böckler-Stiftung zur Ausbildungsreife können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Ausbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 04.10.2012