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Streik beim Roten Kreuz Berufsbildungswerk Berlin

Beim Rotkreuz-Institut Berufsbildungswerk gGmbH (RKI-BBW) in Berlin-Kladow wird seit dem 12. August gestreikt. ver.di fordert für die rund 120 Beschäftigten, dass die Gehälter an das Tarifniveau des öffentlichen Dienstes angeglichen werden. Vor elf Jahren erhielten sie letztmals eine Tariferhöhung, danach kündigte der Arbeitgeber den Tarifvertrag, ein neuer konnte seitdem nicht abgeschlossen werden. Im RKI-BBW Berlin-Kladow werden Jugendliche mit einer psychischen Behinderung in 15 Berufen ausgebildet, unter anderem im Bürobereich, dem Gartenbau und in Metallberufen. Das Rote Kreuz unterhält bundesweit mehrere Berufsbildungswerke, die alle tarifgebunden sind – bis auf Berlin.


Renate Koßmann
Handgefertigtes Transparent für den Streik

Ein Sondierungsgespräch sagte die Arbeitgeberseite am 13. August ab. Zuvor müsse der Streik beendet und bedingungslos ganz neu verhandelt werden, hieß es. „Wenn Gesellschafter und Geschäftsführung den Streik beenden möchten, müssen sie ein Verhandlungsangebot vorlegen, das spürbare Tariferhöhungen bietet und die Lücke zum üblichen Tarifniveau der Berufsbildungswerke schließt“, sagt Andre Pollmann, ver.di-Landesfachbereichsleiter Bildung, Wissenschaft und Forschung.

ver.di fordert für die Beschäftigten unter anderem einen Haustarifvertrag und stufenweise Tariferhöhungen. Rückwirkend zum 1. Januar sollen die Gehälter um die Hälfte der Differenz zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes angehoben werden – mindestens aber um 136 Euro brutto. Ab 1. Januar 2014 sollen die Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes übernommen werden und die Differenz künftig jährlich um drei Prozentpunkte sinken. Für Beschäftigte mit einem Neuvertrag will ver.di eine Eingruppierungsordnung und einen Manteltarifvertrag auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes vereinbaren.

Am 18. Juni, nach der vierten Tarifverhandlung, hatten beide Seiten die Gespräche für gescheitert erklärt – zu weit lagen die Positionen auseinander. Die Arbeitgeberseite hatte ab 1. Januar diesen Jahres vier Prozent, ab 1. Januar 2014 nochmals 2,5 Prozent und im folgenden Jahr ein Prozent angeboten. Damit würde die Schere zwischen neuen und alten Verträgen nicht geschlossen werden.

Beschäftigte mit Neuverträgen verdienen deutlich weniger

Rund zwei Drittel der Beschäftigten haben noch einen alten Arbeitsvertrag und werden wie im öffentlichen Dienst bezahlt – allerdings auf dem Niveau von vor elf Jahren. Wer einen Neuvertrag hat, verdient noch wesentlich schlechter.

Dirk Leinhase hat einen neuen Arbeitsvertrag und ist Mitglied der Tarifkommission: „Die älteren Kolleginnen und Kollegen sind gegenüber den jüngeren solidarisch.“ Gefordert wird von den Beschäftigten die Angleichung untereinander, aber auch mit dem öffentlichen Dienst.

Das RKI-BBW erhält vom Staat für die Bezahlung der Lehrkräfte 93 Prozent dessen, was ein vergleichbarer Beschäftigter im öffentlichen Dienst erhalten würde. Davon muss das RKI-BBW 75 Prozent an die Beschäftigten zahlen. Der Arbeitgeber kann also einen Teil dieses Betrages auch anders verwenden. „Wie sich das im Betrieb RKI-BBW verhält, wird in Einzelfällen gerade geprüft“, sagt Josef Niesner, Mitglied der Tarifkommission. Die Beschäftigten rechnen also nach, ob sie zu wenig Geld erhalten.

Text: Silke Leuckfeld


Schlagworte zu diesem Beitrag: Ausbildung, Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 20.08.2013