Urteile

Zurück zur Übersicht

Mindestlohn in der SGB II/III geförderten Weiterbildung

Erste Verhandlungsrunde ohne Arbeitgeberangebot

Die Arbeitgeber der Zweckgemeinschaft des BBB haben in der ersten Verhandlungsrunde über einen Mindestlohn in der Weiterbildung am Montag, den 29. Januar 2018 kein konkretes Angebot vorgelegt.

Einigkeit zwischen den Gewerkschaften ver.di/GEW und der Zweckgemeinschaft besteht darin, dass der Mindestlohn für das pädagogische Personal bei Trägern, die Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch erbringen, auch über das Jahr 2018 hinaus fortentwickelt werden soll.

Die Arbeitgeber setzen dabei auf eine neue Architektur. Sie wollen künftig beim Mindestlohn für pädagogisches Personal nach Qualifikationen differenzieren. Demnach soll es für höher qualifiziertes Personal einen höheren Mindeststundenlohn geben. Die Tarifkommissionen ver.di und GEW hatten das in ihrer letzten Sitzung abgelehnt.

ver.di und GEW fordern zudem einen Mindestlohn auch für das nicht-pädagogische Personal. Dazu gibt es noch keine klare Positionierung auf Arbeitgeberseite.

Die Arbeitgeber streben eine längere Laufzeit an, um Planungssicherheit zu haben. Die Gewerkschaften machten deutlich, dass die Frage der Laufzeit im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tarifsteigerung steht.

Ohne einen konkreten Vorschlag der Arbeitgeber zur Steigerung des Mindeststundenlohnes ist es nicht möglich eine Laufzeit zu verhandeln.


Quelle: Januar 2018_Mindestlohn_2, Bildung, Wissenschaft und Forschung in ver.di


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.02.2018