Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Deutschland auf dem Weg zur Bildungsrepublik?

Anmerkungen zum Koalitionsvertrag

Weiterbildung

Weiterbildung ist in unterschiedlichen Abschnitten der Vereinbarung ausgeführt. Wir hatten erwartet, die Kernpunkte zu Weiterbildung in dem Abschnitt IV. 2 „Berufliche Bildung und Weiterbildung“ vorzufinden. Dort finden sich jedoch lediglich Detailpunkte. Die Stärkung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), die zu begrüßen ist, wird aber nur wenig detailliert dargestellt und neben weiterer Einzelpunkte wie z.B. der Förderung digitaler Kompetenzen aufgeführt.

Das eigentlich wichtige Signal, die Entwicklung einer nationalen Weiterbildungsstrategie, wird jedoch an anderen Stellen ausgeführt, zum einen im Abschnitt IV. 5 „Digitalisierung“ sowie im Anschnitt V. 1 „Gute Arbeit“. Formuliert wird, dass gemeinsam mit den relevanten Akteuren, die Gewerkschaften werden hier explizit genannt, eine nationale WB-Strategie entwickelt werden soll. Hierzu gehören an sich sinnvolle Schritte wie die Bündelung aller Bundes- und Länderprogramme zur Weiterbildung (hier klingt das vorgeschlagene Erwachsenenbildungsförderungsgesetz der damaligen Expertenkommission Finanzierung Lebenslangen Lernens an), die Verzahnung der arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Instrumente, die Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten in Fragen der Weiterbildung sowie der Rechtsanspruch auf Weiterbildungsberatung.

Die wichtige gewerkschaftliche Forderung nach einem Bundesweiterbildungsgesetz wurde nicht aufgenommen. Zwar werden einzelne Themen, die ver.di mit einem Weiterbildungsgesetz verbindet, wie Transparenz des Weiterbildungsmarktes und Beratung, aufgenommen, sind aber nicht konkret ausformuliert. Ob das Recht auf Weiterbildungsberatung allein bei der Bundesagentur für Arbeit eingelöst werden kann, muss zumindest als strittig angesehen werden.

Zudem sind die gewichtigen Elemente eines von den Gewerkschaften geforderten Bundesweiterbildungsgesetzes – die Regelung von Weiterbildungszeit und -finanzierung – nur am Rande (Ausbau der individuellen Förderinstrumente) erwähnt. Wo die Finanzierung der Weiterbildung aufgegriffen wird, ist diese eher an Beschäftigte als an Unternehmen adressiert. So wird an die Eigenverantwortung der Beschäftigten appelliert, ihre Weiterbildung in Eigenverantwortung zu organisieren und dafür mögliche Guthaben auf Langzeitkonten (vom Beschäftigten angesparte Zeitguthaben) zu nutzen. Bei den Arbeitgebern belässt man es dagegen dabei „die vielfältigen Anstrengungen, die bereits heute von Sozialpartnern und in den Unternehmen unternommen werden, um eine zeitgemäße betriebliche Weiterbildung der Mitarbeiter zu ermöglichen“ zu begrüßen. Hier haben wir erwartet, dass die Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen werden. Immerhin, das Vorhaben, das Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung zu stärken, weist in die richtige Richtung.

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, meist als Meister-BAföG bezeichnet) soll verbessert werden. Eine vollständige Gebührenfreiheit wird in Aussicht gestellt. Zudem werden Verbesserungen bei Unterhaltszuschuss, beim Maßnahmenzuschuss sowie ein Erfolgsbonus in Aussicht gestellt. Damit werden unsere gewerkschaftlichen Forderungen aufgegriffen. Mit der anvisierten Summe von 350 Mio. € (Bundesanteil) stehen deutlich mehr Mittel für die geplante Novelle zur Verfügung als bei der vorherigen Anpassung.

Der aktiven Arbeitsmarktpolitik wird in der Vereinbarung kein großer Stellenwert eingeräumt. Es gibt keine wegweisende neue Idee und keinen Leitgedanken. Auf die Bundesagentur für Arbeit wird positiv Bezug genommen, spannend wird, ob sie auch neue Handlungsspielräume erhält.

Bei den Vorhaben zum „Sozialen Arbeitsmarkt“, der 150.000 Langzeitarbeitslose in Arbeit bringen soll, bleibt unklar, wie das funktionieren soll und ob dadurch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse verdrängt werden könnten. Unklar bleibt auch, wie Eingangs- und begleitende Qualifizierung organisiert werden sollen.

Die Finanzierung (über Eingliederungstitel) mit zusätzlich 4 Mrd. € für den Zeitraum von 2018 bis 2021 ist ebenso zu begrüßen, wie die Übertragung der Restmittel im Bereich SGB II in Höhe von 400 Mio. € jährlich (unbefristet).


Quelle: ver.di Bundesverwaltung, Bereich Bildungspolitik, Mai 2018


Das komplette Papier zur Bildungspolitik im Koalitionsvertrag der Bundesregierung kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.

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Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 12.07.2018