Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Tarif-Info Internationaler Bund – konzernweit

Tarifverhandlungen für die Entgeltordnung beim IB gehen in die nächste Runde

Ein Blick zurück:

Im Oktober 2016 trat der Manteltarifvertrag für den IB in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten viele Beschäftigte beim IB keinen Tarifvertrag, der ihre Arbeitsbedingungen und Einkommen regelt. Danach haben wir den Entgelttarifvertrag verhandelt. Dieser ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Bereits vor einem Jahr hatten die Tarifvertragsparteien aber entschieden, die Überarbeitung der Eingruppierung zurück zu stellen. Vorrangiges Ziel war es, so schnell wie möglich Entgelterhöhungen für alle Beschäftigten zu erzielen. Die alten Tätigkeitsmerkmale des e.V. wurden in leicht überarbeiteter Fassung vorübergehend in Kraft gesetzt. Diese Regelung läuft am 31. Dezember 2018 ohne Nachwirkung aus.

Es geht voran:

Am 23. Mai haben die Tarifvertragsparteien die im Februar begonnenen Verhandlungen über Tätigkeitsmerkmale in Kassel fortgesetzt. Verabredet war, dass die Tarifvertragsparteien sich gegenseitig ihre Vorschläge vorstellen. Schon nach kurzer Zeit hat sich jedoch herausgestellt, dass die Vorschläge von ver.di/GEW einerseits und der Arbeitgeberseite andererseits weit auseinanderliegen.

ver.di und GEW möchten nach der Systematik des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst verfahren. Dieser gilt für mehr als zwei Millionen Beschäftigte in Deutschland und hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Der TVöD kennt Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Berufsgruppen, z. B. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder Erzieherinnen und Erzieher. Daneben gibt es einen Teil, in dem allgemeine Anforderungen und Qualifikationen definiert werden. Damit können alle im IB vorkommenden Tätigkeiten, auch neue oder seltene sowie Verwaltungstätigkeiten schnell und rechtssicher eingruppiert werden. Differenzen mit dem Arbeitgeber werden dadurch weitgehend vermieden.

Die Arbeitgeber wollen grundsätzlich an der alten Liste mit Tätigkeiten festhalten. Der von der Arbeitgeberseite vorgelegte Entwurf ist für die Verhandlungskommission nicht akzeptabel, auch weil er „alte“ Ungerechtigkeiten festschreibt und Rechtsunsicherheiten durch unklare Regelungen manifestiert. Außerdem hat der Arbeitgeber Verschlechterungen gegenüber dem Überleitungstarifvertrag vorgesehen. Das geht gar nicht!

Wie geht es weiter?

Der Arbeitgeber hat zugesagt bis zu den Verhandlungen im Juni 2018 einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen. Wir haben dem Arbeitgeber noch einmal unsere Mindestanforderungen mitgegeben, z.B. Mindesteingruppierung für Tätigkeiten, die eine dreijährige Berufsausbildung erfordern in die Entgeltgruppe 5.
Die Verhandlungen werden am 14. Juni 2018 in Weimar fortgesetzt.


Zusammenstehen
für bessere Arbeitsbedingungen!


Quelle: Tarifinfo IB vom Mai 2018


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 16.07.2018