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Kleiner Ratgeber für Betriebs- und Personalräte

Mit Weiterbildung Zukunft jetzt gestalten – Das Qualifizierungschancengesetz

Die Arbeitswelt ändert sich stetig, durch die Digitalisierung beschleunigt sich der Wandel zusätzlich. Die Beschäftigten müssen Schritt halten und ihre berufliche Qualifikation weiterentwickeln. Weiterbildung ist das Gebot der Stunde. Jetzt kommt es darauf an, dieses umzusetzen.

Für Weiterbildung sind in erster Linie die Unternehmen zuständig. Erfahrungen zeigen, viele Unternehmen machen nur das betrieblich Notwendige. Mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz wird es möglich, Weiterbildung stärker aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zu fördern. Hierdurch soll es den Unternehmen erleichtert werden, den Beschäftigten mehr Weiterbildung anzubieten. Auch Betriebsräte können die Qualifizierung von Belegschaften unterstützen. Sie können mit dem Arbeitgeber zum Beispiel Qualifizierungspläne erarbeiten. Dieser Ratgeber erläutert die neuen Möglichkeiten und finanziellen Hilfen des „Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“ (Qualifizierungschancengesetz).

„Das Gesetz ist ein erster Baustein für die Etablierung einer neuen Weiterbildungskultur in Deutschland und ein erster Schritt zur Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung zu einer präventiv agierenden Arbeitsversicherung. Es soll vor allem den Befürchtungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, durch neue Technologien künftigen Herausforderungen am Arbeitsmarkt nicht mehr gewachsen zu sein, entgegen wirken.“ (Hubertus Heil)


Was sind die Eckpunkte des Gesetzes?
  • Die Bundesagentur für Arbeit kann künftig die Weiterbildung besser unterstützen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom digitalen Strukturwandel betroffen sind.

  • Die Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit werden verbessert, so dass neben den Weiterbildungskosten auch für fortgezahltes Arbeitsentgelt während der Weiterbildung Zuschüsse an den Arbeitgeber gezahlt werden können.

  • Die Weiterbildungsberatung der Bundesagentur für Arbeit wird gestärkt.

  • Der Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung wird ausgeweitet: Wer mindestens zwölf Monate Versicherungszeit innerhalb der letzten 30 Monate nachweisen kann, hat künftig Anspruch auf Arbeitslosengeld (bisher mussten 12 Monate Versicherungszeit in 24 Monaten nachgewiesen werden).

  • Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird um dauerhaft 0,4 Prozentpunkte gesenkt. Weitere 0,1 Prozent Senkung wird zunächst befristet bis Ende 2022.


Wer profitiert von dem Gesetz?

1. Beschäftigte


Durch gezielte Förderung sollen erstmals Beschäftigte bei der Aufnahme einer Weiterbildung unterstützt werden, die aktuell oder zukünftig von Digitalisierung direkt oder indirekt betroffen sind, um dadurch vorhandene Qualifikationen zu erneuern und beruflichen Aufstieg oder auch Umstieg zu ermöglichen. Dabei ist „durch Digitalisierung betroffen“ weit auszulegen.

2. Arbeitslose und Arbeitsuchende

Die Weiterbildung von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden wird deutlich gestärkt, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder für neue Tätigkeiten mit neuen Herausforderungen herzustellen.

3. Arbeitgeber

Weiterbildung, die über den unmittelbaren betrieblichen und arbeitsplatzbezogenen Qualifizierungsbedarf hinausgeht, ist eine wichtige Grundlage für die langfristige Fachkräftesicherung. Darüber hinaus ist ein breites Angebot an Weiterbildung und damit verbundene berufliche Entwicklungsmöglichkeiten ein gutes Mittel, Fachkräfte an den Betrieb zu binden.


Was sind die wesentlichen Inhalte?

1. Recht auf Beratung


Mit dem Qualifizierungschancengesetz hat der Gesetzgeber das bisherige Recht auf Beratung für Beschäftigte gestärkt. Jeder Beschäftigte hat das Recht, sich bei der Bundesagentur für Arbeit zu Möglichkeiten und Wegen der Weiterbildung beraten zu lassen.

2. Die Weiterbildung im Unternehmen wird gefördert.

Die Förderleistungen bei Weiterbildung Beschäftigter werden deutlich verbessert
Weiterbildung wurde bisher auch gefördert, aber außer für Arbeitslose vor allem für geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese werden bereits durch das von den Gewerkschaften initiierte Programm WeGebAU (Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen) unterstützt.

3. Die Sozialpartnerschaft wird gestärkt

Unterliegen große Unternehmen einer tarifvertraglichen Regelung zur Weiterbildung oder haben Arbeitgeber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung abgeschlossen, können diese eine höhere Förderung bekommen.


Welche Handlungsmöglichkeiten haben Betriebs -/Personalräte?

Im Betrieb


Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung, mit entsprechenden Regelungen zur betrieblichen und außerbetrieblichen Qualifizierung der Beschäftigten wirkt sich – insbesondere für Großbetriebe – positiv auf die Fördermöglichkeiten aus.

Aber nicht nur die Förderkonditionen werden dadurch verbessert, sondern für Betrieb und für Beschäftigte werden notwendige Handlungsfelder bei strukturellen Veränderungen, wie z.B. auch eine Qualifizierung langfristig planbar. Damit wird die Entscheidungshoheit für die Teilnahme von Beschäftigten an Weiterbildungsmaßnahmen nicht ausschließlich der Entscheidungshoheit der Arbeitgeber überlassen.

Darüber hinaus hat auch ein Unternehmen ein hohes Interesse daran, gute Fachkräfte zu halten. Diese auf neue Entwicklungen vorzubereiten und deren Qualifikation langfristig an die veränderten Anforderungen der verschiedenen Berufe anzupassen, kann auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung und auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzes unterstützt werden.

Unterstützung für Beschäftigte

Wenn Beschäftigte eine Weiterbildung anstreben, sollten sie zwei Stellen anlaufen:

1. den Arbeitgeber (den Vorgesetzten oder die Vorgesetzte) und
2. die Bundesagentur für Arbeit


Viele langjährig Beschäftigte hatten seit langer Zeit oder noch nie Berührungspunkte mit der Bundesagentur für Arbeit. Entsprechende Angebote sind ihnen daher unbekannt. Zudem verwechseln viele Bürgerinnen und Bürger Bundesagentur und Jobcenter und verbinden die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen mit der Sorge vor sozialem Abstieg. Daher gibt es vielfache Vorbehalte gegenüber einer Beratung durch die Arbeitsagentur. Hier gilt es, Beschäftigte zu ermutigen die Informationsangebote der Bundesagentur für Arbeit zu nutzen und für die Vorteile einer beruflichen Beratung möglichst frühzeitig zu sensibilisieren, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden.


Quelle: Der DGB informiert: Qualifizierungschancengesetz, Januar 2019

Sie können den vollständigen Ratgeber hier als pdf-Datei herunterladen.


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Ältere Beschäftigte, Berufliche Weiterbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 21.01.2019