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Schlechte Chancen:

Jobcenter fördern Arbeitslose mit gesundheitlichen Problemen nicht ausreichend

Der DGB hat anhand einer Sonderauswertung von Zahlen der BA schon im Sommer 2019 auf die Problematik des erschwerten Zugangs in Reha-Maßnahmen bei den Jobcentern hingewiesen (s. DGB Arbeitsmarkt aktuell 2/2019). Seitdem ist jedoch nicht viel passiert. Die Förderchancen von Arbeitslosen mit gesundheitlichen Einschränkungen sind immer noch auffällig unterschiedlich und davon abhängig, von wem diese betreut werden.

Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss diese Problematik schnellstmöglich lösen. Nach Ansicht des DGB braucht es eine gesetzliche Vorgabe, dass in jedem Jobcenter - ähnlich wie bei den Agenturen für Arbeit - spezielle Reha-Vermittler/innen vorgehalten werden müssen. Bislang sind solche Reha-Expertinnen und Experten bei den Jobcentern freiwillig und damit nicht flächendeckend vorhanden.

Neben dieser gesetzlichen Vorgabe braucht es die entsprechenden personellen Kapazitäten bei den Jobcentern in Form von zusätzlichem Personal. Das Erkennen von Reha-Bedarfen, die Zusammenarbeit mit anderen Reha-Trägern sowie die Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in den Arbeitsmarkt sind arbeits- und zeitaufwändige Prozesse, die eine intensive Begleitung und Fachwissen benötigen. Wenn Reha-Bedarf zukünftig umfassend durch spezielle Vermittler*innen erkannt wird, muss es auch die finanziellen Möglichkeiten geben, die entsprechenden Maßnahmen zu finanzieren. Für kleinere Jobcenter sind Reha-Maßnahmen teilweise nicht bezahlbar. Deshalb schlägt der DGB weiterhin ein zentrales Reha-Budget für kleine Jobcenter vor, damit diese bei Bedarf Mittel für die Förderung der zum Teil längeren und kostenintensiveren Reha- Maßnahmen zur Verfügung haben.

Das BMAS setzt bislang auf die Förderung von Modellprojekten zum besseren Zugang zu Reha-Maßnahmen u.a. im Hartz-IV-System. Diese Modellprojekte werden noch bis 2022 gefördert. Der DGB sieht jedoch sofortigen Handlungsbedarf und empfiehlt eine schnelle gesetzliche Lösung verbunden mit mehr personellen und finanziellen Ressourcen für die Jobcenter. Die Ergebnisse aus den Modellprojekten können später in die Arbeit der speziellen Vermittler*Innen einfließen. Eine gesetzliche Regelung würde auch entsprechend für die kommunalen Jobcenter gelten, auf deren Arbeitsmarktpolitik das BMAS nur über gesetzliche Vorgaben Einfluss hat.


Quelle: Schlechte Chancen: Jobcenter fördern Arbeitslose mit gesundheitlichen Problemen nicht ausreichend, arbeitsmarkt aktuell Nr. 5, Oktober 2020, DGB Abteilung Arbeitsmarktpolitik


Sie können die vollständige Broschüre hier als pdf-Datei herunterladen.


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Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik, Ausbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 19.10.2020