Förderung der beruflichen Weiterbildung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist als Träger der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zuständig.

Die Hartz-Gesetze haben zu einer deutlichen Verringerung der öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung geführt. Gesetzlich verankert ist die aktive Arbeitsmarktpolitik im SGB III und II.

Wir beobachten, berichten und kommentieren die Entwicklung der Förderung der beruflichen Weiterbildung aus Sicht der von arbeitsmarktpolitischen Entscheidungen Betroffenen und der Interessen der in den Trägern Beschäftigten.



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